Berlin, Düsseldorf, 5.1.2016. „Die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen hat schwerwiegende körperliche und seelische Folgen. Die anatomischen Besonderheiten nach Genitalverstümmelung müssen bei Geburt, Operation sowie Wundversorgung funktional, medizinisch und psychotherapeutisch berücksichtigt werden“, darauf verweist Dr. Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer (BÄK), in den überarbeiteten Empfehlungen der BÄK zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung. Eine kultursensible Beratung und Anamnese sei in den Mittelpunkt der Behandlung zu stellen, ohne jedoch die Aufklärung über die Rechtslage zu vernachlässigen, so Clever.
Eine Überarbeitung der Empfehlungen war aufgrund der geänderten Gesetzeslage zum Straftatbestand Genitalverstümmelung, der Präzisierung der vier Formen von Genitalverstümmelung durch die WHO sowie aufgrund der Überarbeitung des Diagnoseschlüssels ICD-10-DE 2016 notwendig geworden. Der Flyer informiert über die Formen weiblicher Genitalverstümmelung, die daraus entstehenden Krankheitsbilder sowie über rechtliche Grundlagen und Beratungsangebote.
Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weilblicher Genitalverstümmelung (Bundesärztekammer)