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NRW hält an Reform der Krankenhausplanung fest

Dialogforum 2024, Cornelia Sennewald
"Wir ziehen unsere Reform durch und beweisen, dass es geht.": Cornelia Sennewald vom NRW-Gesundheitsministerium sprach beim Dialogforum für Leitende Ärztinnen und Ärzte im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. © ÄkNo

Düsseldorf, 29.5.2024. Nordrhein-Westfalen hält trotz grundlegender Kritik an der auf Bundesebene geplanten Krankenhausreform am Zeitplan für die Reform der Krankenhausplanung im Land fest. Bis Ende dieses Jahres sollen sämtliche Krankenhäuser in NRW erfahren, welche Leistungen sie in Zukunft noch anbieten dürfen. Das bekräftigte die Leiterin der Gruppe Krankenhaus im NRW-Gesundheitsministerium, Cornelia Sennewald, beim Dialogforum für Leitende Ärztinnen und Ärzte am 28.5.2024 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Bereits Mitte April hätten sich alle 16 Bundesländer in einer gemeinsamen Positionierung für zwingend erforderliche Anpassungen im Entwurf des Krankenhaus-Versorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) aus dem Bundesgesundheitsministerium ausgesprochen. Unter anderem forderten sie eine Auswirkungsanalyse des geplanten neuen Finanzierungssystems und wiesen darauf hin, dass die Krankenhausplanung verfassungsrechtlich Sache der Länder sei.

Die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach seien zwar eine große Herausforderung für NRW, räumte Sennewald ein. Sie widersprächen aber nicht dem NRW-Krankenhausplan und der NRW-Leistungsgruppensystematik. „Deshalb ziehen wir jetzt unsere Reform durch und beweisen, dass es geht“, sagte die Leitende Ministerialdirektorin. Für die geplanten Strukturveränderungen stünden in NRW 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Summe der bisher beantragten Fördermittel belaufe sich allerdings bereits auf rund sechs Milliarden Euro, so Sennewald. Über notwendige Investitionen wolle das Land bis Ende des Jahres entscheiden. Die Förderbescheide sollten idealerweise zusammen mit den Feststellungsbescheiden verschickt werden. Sennewald räumte zudem ein, dass es im Zuge der Planungsreform zu „erheblichen Standortreduzierungen“ kommen werde. Ausgenommen seien davon lediglich die Kinderheilkunde und die Geburtshilfe auf dem Land.

Dr. Sven Dreyer, Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein, rückte mit Blick auf die Krankenhausplanungsreform die ärztliche Weiterbildung in den Fokus. Die beabsichtigte Spezialisierung der Krankenhäuser werde unweigerlich dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht mehr ihre gesamte Weiterbildung an einem Haus absolvieren könnten. Hier gelte es, Weiterbildungsverbünde zu schaffen. Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Krankenhauskommission der Ärztekammer Nordrhein, warnte davor, dass versorgungsrelevante Häuser im Zuge der geplanten Reformen in wirtschaftliche Schieflage geraten könnten. Das müsse unbedingt vermieden werden.

Ein ausführlicher Bericht wird in der August-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts erscheinen.

HK


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