online: IQN: Außerklinische Beatmung und Intensivpflege - Herausforderungen in der ambulanten Versorgung
Mittwoch, 15. Mai 2024, 15.30 - 17.45 Uhr
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege. Dabei steht die Entwöhnung von einer Beatmung oder Kanülierung stärker im Fokus. Dies soll durch regelmäßige ärztliche Erhebungen des Potenzials für eine solche Entwöhnung geschehen und damit die Patientenversorgung verbessert werden.
In dieser Veranstaltung beleuchten Expertinnen und Experten folgende Aspekte:
- Die G-BA-Richtlinie zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
- Potentialerhebung und Verordnung – Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzte nach der AKI-RL
- Beatmungsentwöhnung in Weaning-Zentren
- Erfahrungen aus der Verordnung außerklinischer Intensivpflege und aus der Potentialerhebung zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung
Programm
Begrüßung
Dr. med. Karlheinz Großgarten M.san., Bereichsleiter Medizin und Pharmazie, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf
Dr. med. Sabine Mewes, Stellvertretende Geschäftsführerin des IQN
Einführung und Moderation
Professor Dr. med. Winfried J. Randerath, Ärztlicher Direktor und Medizinischer Geschäftsführer, Krankenhaus Bethanien, Solingen
Die G-BA-Richtlinie zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
Pamela Oertmann, Senior-Referentin, Abteilung veranlasste Leistungen, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
Potentialerhebung und Verordnung – Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzte nach der AKI-Richtlinie
Dr. jur. Jennifer Pfingsten, Leiterin Abteilung Qualitätssicherung 1, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf
Beatmungsentwöhnung in Weaning-Zentren
Professor Dr. med. Winfried J. Randerath
Erfahrungen aus der Verordnung außerklinischer Intensivpflege und aus der Potentialerhebung zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung
Dr. med. A. Hakim Bayarassou, niedergelassen in Praxis für Pneumologie, Innere Medizin, Schlafmedizin und Palliativmedizin, Euskirchen
Ort: online
CME-Punkte: 3
Hinweis: Punkte können nur nach vollständiger Teilnahme an der Veranstaltung angerechnet werden.
Gebühr: keine