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Ärztlicher Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen

Ärztlicher Beirat stellt Anforderungen an elektronische Patientenakten: Strukturiert, durchsuchbar und ärztlich validiert

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Düsseldorf/Münster (ÄkNo/ÄKWL, 26.10.2018). Die elektronische Patientenakte (EPA) muss nach Ansicht des Ärztlichen Beirats Telematik NRW strukturierte, durchsuchbare und ausschließlich ärztlich validierte Daten enthalten. Das Gremium der beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen, das den Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen aus ärztlicher Perspektive begleitet, sprach sich in seiner jüngsten Sitzung dafür aus, eine elektronische Patientenakte einzuführen. Er weist darauf hin, dass die Qualität der Behandlung auf der Basis der elektronischen Patientenakte von der Integrität ihrer Einträge abhängig ist.

Der Ärztliche Beirat Telematik begrüßt, dass zahlreiche Kassen ihren Patienten bereits sogenannte elektronische Gesundheitsakten (EGA) anbieten, mittels derer diese ihre eigenen medizinischen Daten verwalten können. Zumeist können so Dokumente oder Abrechnungsdaten gesammelt und verwaltet werden. Positiv sei, dass der Patient persönliche Daten beliebig verwenden und speichern, löschen oder erweitern könne. Als problematisch bewertet der Beirat jedoch, dass die Akten nicht strukturiert zur Verfügung gestellt würden und zusätzlich noch die Option bestehe, dass Patienten ungefiltert Daten in die Akte einbringen können. Zudem müsse angesichts der Vielzahl der Aktensysteme eine Interoperabilität gewährleistet sein. Der Ärztliche Beirat weist auch darauf hin, dass es bei derzeitigen EGAs der Krankenkassen zu teilweise über Monate verzögerten Eintragungen komme, Abrechnungsdaten und Behandlungsdaten sich deutlich unterscheiden und der Patient dadurch sehr wenig über seinen aktuellen Gesundheitszustand erfahre.


DerÄrztliche Beirat NRW begleitet den Aufbau der elektronischen Vernetzung des Gesundheitswesens und bringt den Sachverstand der kurativ tätigen Ärztinnen und Ärzte ein. Die sogenannte Telematik-Infrastruktur soll nach dem Willen des Gesetzgebers zum Beispiel Praxen, Krankenhäuser und Krankenkassen elektronisch vernetzen. Dem Beirat gehören neben Ärztinnen und Ärzten aus Praxis und Krankenhaus auch Zahnärzte, ein Vertreter der Psychologischen Psychotherapeuten, Vertreter der Krankenhausträger und des NRW-Gesundheitsministeriums an. Die Geschäftsführung liegt bei der Ärztekammer Nordrhein.

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