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MFA bekommen rückwirkend mehr Geld

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Foto: Eberhard Hahne

Berlin, 6.9.2017. Rückwirkend ab dem 1. April 2017 steigen die Gehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) um 2,6 Prozent. Ab dem 1. April 2018 werden die Gehälter nochmals um 2,2 Prozent angehoben. Darauf einigten sich kürzlich in Berlin die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. in ihrer 3. Tarifrunde. Auch die Vergütung für Auszubildende wird rückwirkend in jedem Ausbildungsjahr um 30 Euro angehoben. Ab April 2018 steigt die Vergütung um weitere 1,7 Prozent. Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. März 2019.

Auch der Manteltarifvertrag für MFA und Arzthelferinnen ist zwischen den Tarifvertragsparteien neu verhandelt worden. Das bisher gezahlte 13. Gehalt wird ab kommenden Jahr in eine Sonderzahlung umgewandelt. Ab 2018 wird die Hälfte des 13. Monatsgehalts auf die regelmäßigen Gehälter und Ausbildungsvergütungen umgelegt, sodass ab Januar 2018 die Gehälter und die Ausbildungsvergütung um 1/24 oder 4,17 Prozent angehoben werden. Die andere Hälfte des 13. Gehalts wird als Sonderzahlung am 1. Dezember ausgezahlt. „Die Sonderzahlung soll die Liquiditätsengpässe vieler Praxen, die durch die bisherige Regelung entstehen, deutlich vermindern“, teilten die Tarifpartner mit. Der Manteltarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2020.

Dr. Cornelia Goesmann, Vorsitzende der AAA sagte zu dem Tarifabschluss: „Die neuen Regelungen bilden die realen Gegebenheiten in den Arztpraxen besser ab“. Die Attraktivität des Berufs werde durch die Gehaltsanhebung gesteigert und die Arztpraxen zum Jahresende wirksam entlastet. Auch Carmen Gandila, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. zeigte sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden: „Mit dem Abschluss haben wir ein angemessenes und akzeptables Ergebnis erzielt.“

Gehaltstarifvertrag

Manteltarifvertrag

Übersicht aller MFA-Tarifverträge

Die neuen Tarifverträge können kostenlos bestellt werden bei der Ärztekammer Nordrhein, Pressestelle

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