45. Suchtmedizinische Grundversorgung
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebundener Suchterkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Suchtmedizinische Grundversorgung nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
36 Monate Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Weiterbildungszeit:
50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Suchtmedizinische Grundversorgung
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten
- der Beratung im Zusammenhang mit suchterzeugenden Stoffen und nicht stoffgebundenen Suchterkrankungen
- der Pharmakologie suchterzeugender Stoffe
- der Entzugs- und Substitutionsbehandlung
- der Krisenintervention
- der Organisation der Frührehabilitation