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Checkliste: Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden im Ausland


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Werden Bescheinigungen der Ärztekammer Nordrhein über den Status einer behandelnden Ärztin oder eines behandelnden Arztes bei einer ausländischen Behörde im Zusammenhang mit Auslandsreisen benötigt, bescheinigt die Ärztekammer Nordrhein, dass der Arzt, von dem das Dokument stammt, bei der Ärztekammer Nordrhein als Arzt registriert und berechtigt ist, medizinische Dokumente (zum Beispiel Atteste, Verschreibungen) auszustellen.

Ausländische Staaten fordern bei verschiedenen behördlichen oder offiziellen Maßnahmen oder auch bei der Einreise ärztliche Atteste, Verschreibungen oder Arztberichte, die von einer offiziellen Stelle bescheinigt wurden. In diesen Fällen stellt die Ärztekammer Nordrhein diese Bescheinigung aus.

Diese ärztlichen Bescheinigungen können von ausländischen Behörden gefordert werden zum Beispiel im Zusammenhang mit

  • der Mitnahme von Medikamenten, insbesondere Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelrecht fallen,
  • Adoptionsverfahren,
  • Eheschließungen,
  • Erbschaftsangelegenheiten oder
  • anderen behördlichen Maßnahmen.

Wenn die Ärztekammer Nordrhein zu bescheinigen hat, dass der Aussteller eines Dokumentes als Ärztin oder Arzt bei der Ärztekammer Nordrhein registriert ist und zur Ausstellung berechtigt ist, so bittet die Ärztekammer Nordrhein Folgendes zu beachten:

  • Das Dokument des ausstellenden Arztes muss im Original bei der Ärztekammer Nordrhein eingereicht werden.
  • Das Dokument muss mit der Unterschrift des Arztes, dem Arztstempel und einem aktuellen Datum (nicht älter als drei Monate) versehen sein.
  • Das Dokument muss in deutscher Sprache bei der Ärztekammer Nordrhein vorgelegt werden. Fremdsprachige Dokumente müssen von einem Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.
  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt pro Bescheinigung nach aktueller Gebührenordnung 10,00 Euro. (Bitte legen Sie den Betrag dem Anschreiben in bar bei. Es wird eine Quittung ausgestellt.)
  • Den formlosen Antrag auf Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden im Ausland richten Sie bitte an:

Ärztekammer Nordrhein
Servicepoint
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf

  • Die Bescheinigung wird per Post zurückgesandt.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche.
  • Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte eine Telefonnummer an.
Hinweis

Sollte auch eine Apostille benötigt werden, erhalten Sie diese bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Bezirksregierung Düsseldorf,
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 - 12 Uhr
Bezirksregierung Düsseldorf

Ansprechpartner in der Ärztekammer Nordrhein:

Verena Wirsen, 0211 / 4302 2561,
verena.wirsen(at)aekno.de

Heike Goertz, 0211 / 4302 2562,
heike.goertz(at)aekno.de

Fax: 0211 / 4302 2179