Ärztliche Gutachter
FAQ
Inhaltsübersicht
Wer erstellt ärztliche Gutachten?
Welche Aufgaben hat die Ärztekammer bei der Suche nach ärztlichen Sachverständigen?
Gibt es Möglichkeiten der selbstständigen Suche nach ärztlichen Sachverständigen?
Was tue ich, wenn diese Wege nicht zum Ziel geführt haben?
Welche Qualifikationen der Ärztekammern gibt es auf dem Gebiet der ärztlichen Begutachtung?
Gibt es weitere Informationen zur ärztlichen Begutachtung?
Informationen über das Register Ärztliche Gutachter der Ärztekammer Nordrhein
Wer erstellt ärztliche Gutachten?
In der Medizin sind alle Fachärztinnen und Fachärzte berechtigt und durch die Weiterbildung befähigt, Gutachten zu erstellen.
Welche Aufgaben hat die Ärztekammer bei der Suche nach ärztlichen Sachverständigen?
Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der Ärztekammer Nordrhein, „auf Verlangen der zuständigen Behörden (…) Sachverständige zu benennen“. Pro Jahr erhält sie rund 2.000 Anfragen von Gerichten mit der Bitte um Benennung geeigneter ärztlicher Sachverständiger. Dazu werden grundsätzlich die folgenden Informationen benötigt:
- Beweisbeschluss,
- Namen und Adressen aller Ärztinnen und Ärzte, die bei der bisherigen Behandlung oder als Gutachter in Zusammenhang mit dem Rechtsstreit tätig waren,
- Gerichtliche Ansprechpartner für telefonische Rückfragen.
Um die Übersendung der Verfahrensakten zu vermeinden, kann das folgende Anforderungsformular genutzt werden:
Informationen zur Benennung medizinischer Sachverständiger
Bei komplexeren Benennungsanfragen ist der Versand der Verfahrensakten an die Ärztekammer empfehlenswert, um Rückfragen zu vermeiden.
Auch besteht für die Gerichte die Möglichkeit der geschützten elektronischen Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP-Postfach) des Gutachten- und Sachverständigenwesens.
Organisation: Ärztekammer Nordrhein
Nutzer-ID: DE.Justiz.1d04a4e1-56be-4117-9455-2410e3b45017.1ffa
Gibt es Möglichkeiten der selbstständigen Suche nach ärztlichen Sachverständigen?
Weiterbildungsbefugte
Eine Möglichkeit, einen ärztlichen Sachverständigen zur Begutachtung zu finden, ist die Suche nach Ärzten, die zur Weiterbildung befugt sind. Diese Ärztinnen und Ärzte aus allen Bereichen ärztlicher Berufstätigkeit besitzen besondere, von der Ärztekammer geprüfte Qualifikationen und Erfahrungen in ihrem Fachgebiet und sind, insbesondere als leitende Ärzte in der stationären Krankenversorgung, in der Regel auch als Gutachter tätig.
Register Ärztliche Gutachter
Weiterhin hat die Ärztekammer Nordrhein 2005 ein Register Begutachtung eingerichtet, in dem gutachterlich tätige Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein sind, freiwillig öffentliche Angaben über Art und Umfang ihrer gutachterlichen Tätigkeit zur Verfügung stellen und sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsvorgaben bei der Gutachtertätigkeit bereiterklären.
Benutzungshinweise für die Datenbanken "Weiterbildungsbefugte" und "Register Ärztliche Gutachter"
Geben Sie in beiden Suchmasken das Fachgebiet und gegebenenfalls weitere Kriterien ein, um Ihre Suche einzugrenzen. Wenden Sie sich an den gewünschten Gutachter direkt, um Informationen über seine Bereitschaft zur Gutachtenerstellung und seine zeitliche Verfügbarkeit zu bekommen.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf eine Webseite zur Suche nach sozialgerichtlich tätigen Sachverständigen hinweisen, die vom Bayerischen Landessozialgericht zur Verfügung gestellt wird.
Was tue ich, wenn diese Wege nicht zum Ziel geführt haben?
In diesen Fällen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer Nordrhein gerne weiter.
Ansprechpartner für behördliche Benennungsanfragen
Referent: Dr. med. Alfred Janssen
Sekretariat: Adelina Amato
Laura Wilhelm
sachverstaendige(at)aekno.de
Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten
Welche Qualifikationen der Ärztekammern gibt es auf dem Gebiet der ärztlichen Begutachtung?
Curriculum "Medizinische Begutachtung" der Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer hat 2014 in 3. Auflage ein Curriculum veröffentlicht, das in drei Modulen wesentliche Inhalte ärztlicher Begutachtung im Rahmen einer 64-stündigen Fortbildung definiert.
Kammerzertifikat "Medizinische Begutachtung" der Ärztekammer Nordrhein
Die Ärztekammer Nordrhein hat 2016 das Kammerzertifikat „Medizinische Begutachtung“ eingeführt.
Kammerzertifikat "Medizinische Begutachtung"
Das Zertifikat wird auf Antrag bei Vorlage einer Teilnahmebescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen, von der zuständigen Ärztekammer geprüften und anerkannten 3-stufigen Kurs nach dem Curriculum „Medizinische Begutachtung" der Bundesärztekammer (64 Stunden) erteilt. Der Kurs muss mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden.
Das Kammerzertifikat kann nach § 27 Abs.4 Ziffer 2 der Berufsordnung wie andere Qualifikationen, die nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworben wurden, angezeigt werden.
Einschränkung: Das Kammerzertifikat darf nur angekündigt werden, wenn die angekündigte Tätigkeit nicht nur gelegentlich ausgeübt wird.
Gibt es weitere Informationen zur ärztlichen Begutachtung?
Die Ärztekammer Nordrhein hat weiterführende Informationen zusammegestellt zu den Themen:
- Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW
- Leitlinien der Gutachtenerstellung
- Weitere Sachverständigen-Datenbanken