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Berufsanerkennung


Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) zum deutschen Berufsabschluss „Medizinische Fachangestellte“

Seit dem 1. April 2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.

Personen, denen die volle Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Qualifikation bescheinigt wird, haben die gleichen Rechte wie Personen mit einem deutschen Prüfungszeugnis. Es wird allerdings kein deutsches Prüfungszeugnis erteilt, sondern ein Gleichwertigkeitsbescheid.

Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom jeweiligen Aufenthaltsstatus gestellt werden. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, ohne formale Gleichwertigkeitsbescheinigung sich im Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten zu bewerben. Eine Gleichwertigkeitsfeststellung macht die im Ausland erworbene Qualifikation jedoch transparent, und der zukünftige Arbeitgeber kann die bereits erworbene Qualifikation besser bewerten.

Die Ärztekammern sind die zuständigen Stellen für die Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) mit dem deutschen Berufsabschluss „Medizinische Fachangestellte“. Der Gesetzgeber hat den zuständigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, die Durchführung des Anerkennungsverfahrens anderen zuständigen Stellen zu übertragen. Die Ärztekammer Nordrhein hat der Ärztekammer Westfalen-Lippe die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für den Kammerbereich Nordrhein übertragen. Die Aufgabenübertragung wurde durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt.

Interessierte aus dem Kammerbereich Nordrhein (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln), die einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ihrer Auslandsqualifikation stellen möchten, wenden sich bitte direkt an:

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Ressort Aus- und Weiterbildung
Gartenstraße 210-214
48147 Münster

Ansprechpartnerinnen:

Nicole Bernholt  0251 / 9 29 22 52

Anja Schulze Detten 0251 / 9 29 22 51

Weitere Informationen zur Berufsanerkennung

Ärztekammer Westfalen-Lippe

www.anerkennung-in-deutschland.de

www.netzwerk-iq.de

Kontakt zum Ausbildungswesen MFA

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr 
Freitag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr. 

Ansprechpartnerinnen

Cornelia Grün
0211 / 4302 2401
Cornelia.Gruen(at)aekno.de

Lisa Kempken
0211 4302 2402
Lisa.Kempken(at)aekno.de

Heike Reitler
0211 / 4302 2405
Heike.Reitler(at)aekno.de

Ivonne Hüsken
0211 / 4302 2406
Ivonne.Huesken(at)aekno.de

Jennifer Verwey
0211 / 4302 2407
Jennifer.Verwey(at)aekno.de

mfa(at)aekno.de
0211 / 4302 5406