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Einstiegsqualifizierung (EQ)


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Inhaltsübersicht

Allgemein

Umsetzung der Einstiegsqualifizierung

Handlungsrahmen für interessierte Praxen

Kontakt / Unterlagen


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Allgemein

Mit dem "Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs" ist zwischen Bundesregierung und Wirtschaft (ohne Beteiligung der "Freien Berufe") ein Maßnahmenpaket vereinbart worden, das kurzfristig dazu beitragen soll, die Ausbildungschancen zu realisieren.

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Angebot an junge Menschen mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven. Sie ist eine Kombination von Praxis und Theorie in einem Tätigkeitsfeld zur Vorbereitung auf eine anschließende Berufsausbildung. Die Praktikanten bekommen aufgrund der dualen Auslegung des Praktikums erste Einblicke in den Alltag einer Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten.

Den Praxen bietet die Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, den jungen Nachwuchs intensiv kennen zu lernen und im Falle eines erfolgreichen Abschlusses die Praktikantin oder den Praktikanten in ein Ausbildungsverhältnis zu übernehmen.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Einstiegsqualifizierung

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Umsetzung der Einstiegsqualifizierung

  1. Programm-Förderung seit 1.10.2004.
  2. Die Dauer der EQ muss mindestens sechs Monate und kann maximal ein Jahr betragen.
  3. Eine Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf die dreijährige Ausbildungszeit erfolgt nicht.
  4. Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses ist die Vermittlung fachspezifischer und sozialer Kompetenzen. Aus diesem Grund ist gemäß § 19 Berufsbildungsgesetz zwischen Praxisinhaber und zu Qualifizierenden ein Vertragsverhältnis zu begründen.
  5. Die Förderung der EQ wird für die vereinbarte Dauer von mindestens sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.
  6. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Jugendliche bereits in der Praxis in den letzten drei Jahren von Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt war.
  7. Eine Förderung der EQ eines Jugendlichen im Betrieb des Ehegatten oder der Eltern ist ausgeschlossen.
  8. Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung).
  9. Die Praxis trägt die Sach- und Personalkosten der EQ. Die Agentur für Arbeit erstattet die Vergütung der EQ bis zu einer Höhe von 262,00 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 135,00 Euro. Einmalige Zuwendungen bleiben bei der Erstattung außer Betracht.
  10. Die Praxis stellt einen Antrag auf Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
  11. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen. Endet die EQ vor dem Ende des bewilligten Förderzeitraums, hat der Arbeitgeber etwaige für den Zeitraum zwischen dem Ende der EQ und dem Ende des Förderzeitraums ausgezahlte Leistungen zurückzuzahlen.
  12. Die gemäß der EQ vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sind von den zu Qualifizierenden gemäß Wochenbericht zu dokumentieren.
  13. Auf keinen Fall darf die/der Praxisinhaber den zu Qualifizierenden als produktive/n Mitarbeiter/in einsetzen. Geschieht dies, so kann die zuständige Agentur für Arbeit den Vergütungszuschuss zurück fordern.
  14. Die Ärztekammer Nordrhein stellt über die erfolgreich durchgeführte EQ auf Antrag ein Zertifikat aus.

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Handlungsrahmen für interessierte Praxen

  • Die Praxen schließen mit dem zu Qualifizierenden (bei nicht volljährigen Jugendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen Vertrag über die EQ ab.
  • Die Vertragsunterlagen sind in 3-facher Ausfertigung der Ärztekammer Nordrhein vorzulegen.
  • Für den/die zu Qualifizierende besteht Berufsschulpflicht.
  • Die Förder- und Einstiegsqualifizierungsdauer beträgt sechs Monate bis höchstens ein Jahr.
  • Nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung stellt der/die Praxisinhaber/in ein "Betriebliches Zeugnis/Arbeitszeugnis" entsprechend der EQ mit Leistungsbeurteilung aus und reicht dieses bei der Ärztekammer ein. Der/Die zu Qualifizierende erhält dann auf Antrag ein Zertifikat über die Teilnahme.

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Kontakt / Unterlagen

Weitere Auskünfte sowie die notwendigen Unterlagen (EQ-Vertrag, EQ-Plan, Dokumentationsbogen, Muster "Betriebliches Zeugnis") können angefordert werden bei
der Ärztekammer Nordrhein:

Lisa Kempken
0211 / 4302 2402

Jennifer Verwey
0211 / 4302 2407

mfa(at)aekno.de

Kontakt zum Ausbildungswesen MFA