• Eizelle und Nadel
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Präimplantationsdiagnostik-Kommission


(PID-Kommission)

Am 11. Januar 2015 ist das Präimplantationsdiagnostikgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PIDG NRW) in Kraft getreten. Es beinhaltet die landesrechtlichen Ausführungsbestimmung zur Präimplantationsdiagnostik (PID).

Präimplantationsdiagnostik (kurz PID) ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter einer Frau. Sie darf gemäß Embryonenschutzgesetz (ESchG) ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten angewendet werden. Ob die PID zulässig ist, entscheidet eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission (§ 3a ESchG in Verbindung mit § 4 der Präimplantationsdiagnostik-Verordnung (PIDV)).

Die Kommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • 4 ärztliche Mitglieder der Fachrichtungen Humangenetik, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie
  • 1 Sachverständiger für Ethik,
  • 1 Sachverständiger für Recht,
  • 1 Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und
  • 1 Vertreter der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen.

Vorstandsgremien der Ärztekammer Nordrhein


Nach dem Gesetz hat die Ärztekammer Nordrhein die Aufgabe, die Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID-Kommission) einzurichten.

Die PID-Kommission NRW entscheidet über Anträge, soweit die Antragsberechtigte eine Präimplantationsdiagnostik in einem in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Zentrum durchführen lassen will.

PIDG NRW


Informationen zur Antragstellung

Die Geschäftsstelle der PID-Kommission bei der Ärztekammer Nordrhein nimmt die Anträge auf zustimmende Bewertung entgegen.

Die PID-Kommission wird lediglich auf schriftlichen Antrag der betroffenen Frau tätig.

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Antragstellung, zu den notwendigen Anlagen sowie zu den Gebühren.


Zugelassenes Zentrum

In Nordrhein-Westfalen gibt es ein zugelassenes PID-Zentrum:

MVZ Institut für Labormedizin und Klinische Genetik Rhein/Ruhr GmbH
Willy-Brandt-Platz 4, 45127 Essen

im Zusammenwirken mit dem Kooperationspartner

Kinderwunschzentrum
MVZ Ärztepartnerschaft
Professor Dr. Dieterle, Dr. Neuer und Prof. Dr. Greb
Olpe 19, 44135 Dortmund

Ansprechpartner:

Professor Dr. Stefan Dieterle 0231 / 5 57 54 52 91

Dr. Christof Hammans 0231 / 1 69 33


Gebühren

Das Gesetz sieht vor, dass die Ärztekammer zur Kostendeckung der Prüfung eines Antrags auf Präimplantationsdiagnostik Gebühren erhebt. Die Rahmengebühr bei der Ärztekammer Nordrhein liegt je nach Aufwand zwischen 1.300 Euro und 3.000 Euro.


Fristen

Gesetzlich sind wir verpflichtet, Ihnen binnen drei Monaten nach Eingang Ihres Antrags eine Entscheidung mitzuteilen. Diese Frist läuft allerdings erst, wenn der PID-Kommission die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Über diesen Umstand benachrichtigen wir Sie unter Angabe der Frist. Andernfalls bitten wir Sie, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.


Formulare

Von der Antragstellerin auszufüllen

Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID), mit Checkliste der Anlagen

Anlage A - Medizinische Angaben zur Antragstellerin

falls betroffen: Anlage B - Medizinische Angaben zum Mann, von dem die Samenzelle stammt

 Anlage C - Einwilligung in die Datenverarbeitung (Frau und Mann, falls betroffen)

Kontakt zur Geschäftsstelle PID-Kommission

Geschäftsführerin

Dr. Ina Falbrede
0211 / 4302 2280

Sekretariat / Sachbearbeitung

Andrea Nassiri
0211 / 4302 2287

pid(at)aekno.de

0211 / 4302 2289

Geschäftsordnung der PID-Kommission

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