Weiterbildung
Erste Facharztprüfung in Nordrhein jetzt gebührenfrei
Ärztinnen und Ärzte müssen für ihre erste Facharztprüfung bei der Ärztekammer Nordrhein ab sofort keine Gebühr mehr zahlen. Die entsprechende Änderung der Gebührenordnung ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Aktueller Hinweis - Prüfungen
Für Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen sind die Übergangsvorschriften für die WBO 2014 ausgelaufen. Hier gelten nun ausschließlich die Regelungen der WBO 2020. Anträge auf Zulassung zur Prüfung für Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen können nur nach der WBO 2020 gestellt werden. Das elektronische Logbuch ist verpflichtend zu nutzen.
Checkliste zum Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Anträge und Unterlagen zur Prüfungszulassung richten Sie bitte per Post an die Ärztekammer. Eine Antragstellung über das elektronische Logbuch oder per Mail kann nicht berücksichtigt werden.

