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Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein


vom 1. Juli 2020 in der Fassung vom 12. März 2022

Weiterbildungsordnung

Hier können Sie sich die 478-seitige Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein als PDF-Dokument herunterladen.

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Aktuelles / Praktische Hinweise

Hier finden Sie aktuelle Hinweise und Informationen der Weiterbildungsabteilung rund um einzelne Bestimmungen der neuen Weiterbildungsordnung.

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Präambel

Hier finden Sie die der Weiterbildungsordnung vorangestellte Präambel.

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Abschnitt A - Paragraphenteil

Hier finden Sie den Paragraphenteil der Weiterbildungsordnung, der allgemeine Regelungen zu Zielen, Struktur oder der Anerkennung von gleichwertiger Weiterbildung enthält.

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Abschnitt B - Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen

Hier finden Sie die einzelnen Kapitel der Weiterbildungsordnung zu den Gebieten, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen.

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Abschnitt C - Zusatz-Weiterbildungen

Hier finden Sie die einzelnen Kapitel der 56 Zusatz-Weiterbildungen.

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Glossar

Für die Abschnitte B und C der Weiterbildungsordnung steht ein Glossar mit Erläuterungen wichtiger Begriffe zur Verfügung.

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Elektronisches Logbuch

Hier finden Sie die Kurzanleitungen zum elektronischen Logbuch für Weiterbildungsassistenten (WBA) und für Weiterbildungsbefugten (WBB).

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Musterlogbücher

Hier finden Sie Musterlogbücher für die Abschnitte B und C der Weiterbildungsordnung.

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Übergangsbestimmungen für Weiterbilder sind ausgelaufen

Weiterbildungsbefugnisse für Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen nach WBO 2014 sind ausgelaufen.

Alle Weiterbildungsbefugnisse nach früheren Weiterbildungsordnungen für Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen haben zum 30. Juni 2023 ihre Wirksamkeit verloren. Hier sind die Übergangsbestimmungen ausgelaufen. Weiterbildungsbefugte müssen eine neue Befugnis für Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen auf der Basis der Weiterbildungsordnung 2020 beantragen.

Telefonische Erreichbarkeit

Ihre Anfragen zur Weiterbildungsordnung richten Sie bitte an die Antragsbearbeitung wbantrag(at)aekno.de.

Sollten Ihre Fragen durch die Informationen auf der Internetseite nicht beantwortet werden, sind die Mitarbeiterinnen zu folgenden Terminen telefonisch erreichbar:

Montag: 9 - 13 Uhr
Dienstag: 13 - 16 Uhr
Mittwoch: 9 - 16 Uhr

Freitag: 9 - 13 Uhr

0211 / 4302 2899

Weitere Mitarbeiterinnen der Weiterbildungsabteilung können keine Auskünfte rund um die Weiterbildungsordnung geben.