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Abschnitt A - Paragraphenteil


Weiterbildungsordnung vom 1. Juli 2020

§ 1 Ziel
§ 2 Struktur
§ 2a Begriffsbestimmungen
§ 3 Führen von Bezeichnungen
§ 4 Art, Inhalt und Dauer
§ 5 Befugnis
§ 6 Zulassung als Weiterbildungsstätte
§ 7 Widerruf der Befugnis und der Zulassung als Weiterbildungsstätte
§ 8 Dokumentation der Weiterbildung
§ 9 Erteilung von Zeugnissen
§ 10 Anerkennung gleichwertiger Weiterbildung
§ 11 Anerkennungsverfahren
§ 12 Zulassung zur Prüfung
§ 13 Prüfungsausschuss und Widerspruchsausschuss
§ 14 Prüfung
§ 15 Mitteilung der Prüfungsentscheidung
§ 16 Wiederholungsprüfung
§ 17 Rücknahme der Anerkennung von Bezeichnungen
§ 18 Anerkennung von gleichwertigen Weiterbildungen aus dem Ausland
§ 18a Anerkennung von nicht abgeschlossenen Weiterbildungen aus dem Ausland
§ 19 Anerkennung von ausländischen Weiterbildungen mit Ausgleichsmaßnahmen
§ 19a Vorzulegende Unterlagen
§ 19b Verfahren
§ 19c Mitwirkungspflichten
§ 20 Allgemeine Übergangsbestimmungen
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Kontakt zur Weiterbildung

Telefonische Erreichbarkeit
Im Bereich der Antragsbearbeitung ist eine telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Terminen möglich:
Montag: 9 - 13 Uhr
Dienstag: 13 - 16 Uhr
Mittwoch: 9 - 16 Uhr

Freitag: 9 - 13 Uhr

0211 / 4302 2231

0211 / 4302 2238

Weitere Mitarbeiterinnen der Weiterbildungsabteilung können keine Auskünfte rund um die Weiterbildungsordnung geben.

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