MFA-Portal
Das MFA-Portal ermöglicht allen Ausbildungsbetrieben, ausbildenden Ärztinnen und Ärzten sowie Auszubildenden zur / zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten online abzuwickeln.
Dazu gehören unter anderem
- die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages,
- Anträge auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit oder auch
- die Prüfungsanmeldung.
Diese Anträge können nun online per Upload eingereicht werden. Der Versand per Post entfällt somit.
Wichtige Informationen zur Anmeldung zur Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung ist gemäß § 43 BBiG unter anderem zuzulassen, wer einen Ausbildungsnachweis geführt hat.
Es gibt die Möglichkeiten, den Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch zu führen.
Schriftlich geführt ist ein Ausbildungsnachweis, wenn die Wochenberichte auf Papier ausgedruckt und vom Ausbilder mit Unterschrift versehen sind.
Bislang mussten diese Wochenberichte auf Papier für die Anmeldung in einer PDF-Datei im MFA-Portal durch die Auszubildenden hochgeladen werden.
Dies muss nun nicht mehr erfolgen.
Das nachfolgende Formular ist von der / dem Auszubildenden anstelle der Wochenberichte ausgefüllt mit den Unterschriften des verantwortlichen Ausbilders und der / dem Auszubildende/n einzuscannen und an entsprechender Stelle hochzuladen.
Bestätigungsformular über das ordnungsgemäße Führen des Ausbildungsnachweises
(zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
Hinweis: Die Ärztekammer Nordrhein wird zum Nachweis der geführten schriftlichen Wochenberichte im Rahmen des Anmeldeverfahrens von rund 5 Prozent der Auszubildenden diese anfordern.
Sollte sich hierbei herausstellen, dass der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt wurde oder nach Aufforderung nicht vorgelegt wird, kann die Zulassung zur Abschlussprüfung abgelehnt werden.
Elektronisch, über das MFA-Portal geführte Ausbildungsnachweise sind hiervon nicht betroffen. Diese sind bereits im System hinterlegt, und es muss nichts hochgeladen werden.
Bei Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf-
Ihre Ärztekammer Nordrhein
Für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe können im MFA-Portal alle Daten einsehen, die zu ihrem Ausbildungsbetrieb bei der Ärztekammer Nordrhein gespeichert sind. Ferner können Ausbildungs-, Umschulungs- und Einstiegsqualifizierungsverträge online erfasst, Ausbildungsnachweise kontrolliert und Prüfungsanmeldungen eingereicht werden.
Antragsformular, um Zugangsdaten anzufordern
(Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
Für Auszubildende
Auszubildende können im MFA-Portal ihren Ausbildungsnachweis elektronisch führen, Prüfungsanmeldungen bestätigen und ihre Prüfungsergebnisse einsehen.
Hinweis: Auszubildende können keine Zugangsdaten anfordern, der Online-Account kann nur durch den Ausbildungsbetrieb erstellt werden.
Für Ausbilderinnen und Ausbilder
Ausbilderinnen und Ausbilder können sich im MFA-Portal über ihre Auszubildenden informieren: Sie können die elektronisch geführten Ausbildungsnachweise genehmigen und Prüfungstermine einsehen.
Hinweis: Der Online-Account kann für den Ausbilder nur durch den Ausbildungsbetrieb erstellt werden.