Auch im Jahr 2023 finden die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen alle zwei Monate statt. Die Weiterbildung muss grundsätzlich am Anmeldeschlusstermin abgeschlossen sein, um den nächsten Prüfungszeitraum zu erreichen.
Neben dem Antragsformular müssen Kopien der Weiterbildungszeugnisse und die Dokumentation (Logbücher, eLogbuch) sowie Kopien von Teilnahmebescheinigungen von geforderten Weiterbildungskursen eingereicht werden.
Übergangsbestimmungen zum Erwerb der Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen nach alter Weiterbildungsordnung (WBO bis 30. Juni 2020) laufen am 30. Juni 2023 aus. Wer nach der alten WBO die Prüfung ablegen will, muss alle Antragsunterlagen bis zum 30. Juni 2023 vollständig eingereicht haben. Folglich ist eine Prüfung nach der alten WBO letztmalig im Prüfungszeitraum August und September 2023 möglich.
Prüflinge erhalten spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine persönliche Ladung, aus der der Tag, die genaue Uhrzeit und weitere Formalien hervorgehen. Absagen, die nach der Zustellung der Ladung erfolgen, müssen individuell begründet werden. Die Entscheidung, ob die Begründung ausreichend ist (zum Beispiel ein ärztliches Attest über eine Erkrankung) trifft der Prüfungsausschuss. Hält dieser die Begründung für nicht ausreichend, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wird sie akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt.