Ärztekammer-Zertifikate - Curriculare Fortbildung
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat den Landesärztekammern am 20. Januar 2006 die strukturierte curriculare Fortbildung zur Übernahme empfohlen.
Diese Fortbildung
- ist eine zusätzliche, erweiterte Maßnahme zur Kompetenzerhaltung und Kompetenzentwicklung,
- ist eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme,
- wird im Rahmen eines theoretischen Kurses (eventuell ergänzt um Praxisanteile) vermittelt.
Im Curriculum werden Lernziele und Inhalte (Themen), die im Kurs vermittelt werden sollen, sowie der zeitliche Umfang festgelegt. Das Curriculum enthält Empfehlungen für die methodisch-didaktische Vorgehensweise.
Kurse anerkennen lassen
Ein Kurs zum Erwerb einer strukturierten curricularen Fortbildung muss im Vorfeld durch den Veranstalter von der zuständigen Ärztekammer geprüft und anerkannt sein. Zuständig ist die Ärztekammer, in deren Bereich der Kurs stattfindet. Die Anerkennung eines Kurses kann dort erfragt werden. Der Kurs muss mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden. Hierüber wird eine Teilnahmebescheinigung durch den Veranstalter ausgehändigt.
Nach § 27 Abs.4 Ziffer 2 der Berufsordnung können Qualifikationen, die nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworben wurden, angezeigt werden.
Zertifikate zu curricularen Fortbildungen in Nordrhein
Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein hat beschlossen, dass Kammerangehörige auf Antrag für die folgenden curricularen Fortbildungen das Ärztekammerzertifikat erhalten können.
Die Höhe der Gebühr hierfür richtet sich nach der gültigen Fassung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein.