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Häufig gestellte Fragen und Antworten


1. Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung 2020 oder Weiterbildungsordnung 2014
2. Prüfungen
3. Anrechenbarkeit von Weiterbildungszeiten
4. Elektronisches Logbuch (eLogbuch)
5. Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt für Allgemeinmedizin
6. Zweite Facharztprüfung
7. Besonderheiten und Grundsatzentscheidungen der Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein
8. Anerkennung von Facharztbezeichnungen / Weiterbildungszeiten aus dem Ausland
9. Fachsprachprüfung zur Erlangung der Approbation
10. Kammerzertifikate zu curricularen Fortbildungen der Ärztekammer Nordrhein
11. Weiterbildungsbefugnis
12. Kursweiterbildung
13. Fortbildungspunkte
14. Strahlenschutz

Kontakt zur Weiterbildung

Telefonische Erreichbarkeit
Im Bereich der Antragsbearbeitung ist eine telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Terminen möglich:
Montag: 9 - 13 Uhr
Dienstag: 13 - 16 Uhr
Mittwoch: 9 - 16 Uhr

Freitag: 9 - 13 Uhr

0211 / 4302 2231

0211 / 4302 2238

Weitere Mitarbeiterinnen der Weiterbildungsabteilung können keine Auskünfte rund um die Weiterbildungsordnung geben.

Weiterbildung in Teilzeit

Mit dem Excel-Tool "Teilzeitrechner" können Sie anrechenbare Monate bei einer Weiterbildung in Teilzeit selbst ermitteln.

Teilzeitrechner