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FAQs zur Fortbildungsverpflichtung


1. Für wen besteht die Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGBV / § 136b SGB V?
2. Wie ändert sich mein Nachweiszeitraum, wenn ich meine Praxis aufgebe und ins Krankenhaus wechsle?
3. Wie ändert sich mein Nachweiszeitraum, wenn ich im Krankenhaus tätig bin und im Laufe meines Fünfjahreszeitraums eine Ermächtigung erlange?
4. Wie ändert sich mein Nachweiszeitraum, wenn ich im Krankenhaus tätig bin und im Laufe meines Fünfjahreszeitraum eine Ermächtigung erlange?
5. Wie viele Fortbildungspunkte sind zum Erwerb des Fortbildungszertifikats nachzuweisen? / Welche Fortbildungen können anerkannt werden?
6. Können überschüssige Fortbildungspunkte aus einem Fünfjahreszeitraum in den folgenden Fünfjahreszeitraum übertragen werden?
7. Starte ich automatisch einen neuen Zeitraum, wenn ich vor Ablauf der Fünfjahresfrist das Fortbildungszertifikat bei der Ärztekammer beantrage?
8. Wie stelle ich den Antrag auf Ausstellung des Fortbildungszertifikats?
9. Kann auf ein Fortbildungszertifikat verzichtet werden?
10. Welche Konsequenzen ergeben sich für niedergelassene Ärzte bei Nichteinhaltung der Fortbildungspficht?
11. Welche Konsequenzen ergeben sich für Krankenhausärzte bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht?
12. Wie soll ich vorgehen, wenn Fortbildungspunkte nicht in meinem Punktekonto erscheinen?
13. Wie kann ich Fortbildungsunterlagen zur Ärztekammer Nordrhein schicken? Sind Originale notwendig?
14. Was bedeutet die "automatische Übermittlung" der Fortbildungspunkte?
15. Ich war während meines laufenden Nachweiszeitraums in Elternzeit / erkrankt. Was ist notwendig, um diese Zeit auf den Fünfjahreszeitraum anrechnen zu lassen?
16. Ich möchte eine Hospitation in einer Praxis / in einem Krankenhaus durchführen und mir dafür Fortbildungspunkte anrechnen lassen. Was muss ich tun?
17. Ich möchte eine Fortbildung im Ausland besuchen. Worauf muss ich achten?