Fortbildungspunktekonto
(nur für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein)
Um Ihren Punktekontostand abfragen zu können, benötigen Sie
- Ihre Arztnummer / Mitgliedsnummer (nicht lebenslange Arztnummer)
- Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)
Hintergrund
Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber sowohl Vertragsärzte als auch Fachärzte im Krankenhaus zum Nachweis der fachlichen Fortbildung verpflichtet. Bis zum 30. Juni 2009 müssen Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte und angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes nach § 95d SGB V 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben, damit ein Fortbildungszertifikat als Nachweis für die Fortbildungstätigkeit bei der Ärztekammer beantragt werden kann. Ohne Fortbildungszertifikat drohen finanzielle Einbußen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsabteilung unter
E-Mail: punktekonto(at)aekno.de
Tel.: 0211 / 4302-2251 bis -2256
Fax: 0211 / 4302 2259