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Gutachten und Dokumentationen bei der Prüfung
WBO 2020: 2 Gutachten sind am Prüfungstag mitzubringen
Nach der neuen Weiterbildungsordnung 2020 sind Kenntnisse in den „Grundlagen ärztlicher Begutachtung“ zu erwerben. In einigen Gebieten stehen darüber hinaus spezielle Gutachten zum Teil inklusive Richtzahlen, die zu erstellen und vom Weiterbilder im Logbuch zu bestätigen sind.
Die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein hat entschieden, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller am Prüfungstag zwei Gutachten (echte oder Lehrgutachten) mitzubringen hat. Damit soll der Prüfling darlegen, dass die Kenntnisse über die Grundlagen medizinischer Begutachtung erworben wurden. Dies gilt für den Erwerb des ersten Facharztes.
Kenntnisse und Erfahrungen in der Begutachtung müssen nachvollziehbar erworben werden. Dies soll überwiegend während der Weiterbildung zum Facharzt oder in den Schwerpunkten erfolgen. Je nach Fachgebiet sind deshalb bei dem Prüfungstermin die unten genannte Anzahl von Gutachten oder Dokumentationen vorzulegen. Dies wird der Kandidatin / dem Kandidaten auch im Ladungsschreiben mitgeteilt. Ein Gutachten kann auch aus einem anderen Gebiet stammen, sofern die Weiterbildung in dieser Facharztkompetenz anrechenbar ist und die Richtlinie des Gebietes keine speziellen Gutachten vorschreibt.
Die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein hat 2011 beschlossen, dass für die Zusatz-Weiterbildungen keine Gutachten / Dokumentationen mehr vorgelegt werden müssen, sofern dies nicht in den Richtlinien explizit festgelegt ist. Für die Weiterbildungskommission stehen die Weiterbilder in der Pflicht, die Weiterzubildenden intensiv in dem Thema "Gutachten" des jeweiligen Bereichs zu unterstützen und weiterzubilden.
Ärztliche Stellungnahmen zu bariatischen Operationen und sogenannten Vergewaltigungsgutachten werden von den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse nicht anerkannt.
Sie weist in diesem Zusammenhang auch auf das Kammerzertifikat "Ärztliche Begutachtung" hin. Diese Kursweiterbildung kann dazu genutzt werden, sich intensiver mit der Thematik der Gutachtenerstellung auseinanderzusetzen. Das Curriculum spiegelt auch die zu erwerbenden Kenntnisse und Erfahrungen wieder. Während dieser Fortbildung erstellte Gutachten werden grundsätzlich anerkannt.
Die Gutachten sind grundsätzlich vom Ersteller und dem Weiterbilder zu unterzeichnen.
Curriculäre Fortbildung: "Grundlagen der medizinischen Begutachtung"
Abschnitt A - Paragraphenteil der Weiterbildungsordnung 2020
Gutachtentypen | |
---|---|
In der gesetzlichen Rentenversicherung | Funktionsgutachten |
In der gesetzlichen Unfallversicherung | Kausalitätsgutachten |
Im sozialen Entschädigungsrecht | Zusammenhangsgutachten |
Im Schwerbehindertenrecht | Finalitätsgutachten |
- Nennung des Auftraggebers
- Wiedergabe des Beweisbeschlusses
- Aufzählung der herangezogenen Akten und sonstigen Unterlagen
- Aktenvorgeschichte: chronologisch, keine langatmigen Wiederholungen
- Eigene Vorgeschichte: Chronologie seit der letzten Begutachtung, falls Voruntersuchungen vorliegen; gegenwärtige Beschwerden und Klagen; Sozialvorgeschichte
- Körperlicher Befund, auch unter Berücksichtigung der Psyche
- Technische Befunde: Nur soweit in Beziehung zu Gutachtenauftrag und vorgebrachten Klagen
- Diskussion der Diagnosen
- Diskussion des zeitlichen Zusammenhangs
- Diskussion des Kausalzusammenhangs
- Diskussion der Minderung der Erwerbsunfähigkeit
- Diskussion der objektiven Leistungseinschränkungen
- Zusammenfassende Beantwortung des Beweisbeschlusses
- Literaturangaben
Anzahl der Gutachten, die bei der Prüfung vorgelegt werden müssen | |
---|---|
Facharzt- Schwerpunktbezeichnung | WBO2012 |
Allgemeinmedizin | 2 |
Anästhesiologie | 2 |
Anatomie | - |
Arbeitsmedizin | 2 |
Augenheilkunde | 1 |
Biochemie | - |
Chirurgie | 1 |
Herzchirurgie | 1 |
Kinderchirurgie | 2 |
Plastische und Ästhetische Chirurgie | 10 |
Gefäßchirurgie | 1 |
Orthopädie und Unfallchirurgie | 10 |
Thoraxchirurgie | 2 |
Viszeralchirurgie | 1 |
Frauenheilkunde und Geburtshilfe | 1 |
Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin | 1 |
Gynäkologische Onkologie | 5 |
Spezielle Geburts- und Perinatalmedizin | 1 |
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde | 1 |
Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen | 1 |
Haut- und Geschlechtskrankheiten | 1 |
Humangenetik | 20 |
Hygiene und Umweltmedizin | 10 |
Innere Medizin | 2 |
Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) | - |
Innere Medizin und Angiologie | 2 |
Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie | 2 |
Innere Medizin und Gastroenterologie | 2 |
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie | 2 |
Innere Medizin und Kardiologie | 2 |
Innere Medizin und Nephrologie | 2 |
Innere Medizin und Pneumologie | 2 |
Innere Medizin und Rheumatologie | 2 |
Kinder- und Jugendmedizin | 2 |
Kinderkardiologie | 1 |
Neonatologie | 1 |
Kinder-Hämatologie und -Onkologie | 1 |
Neuropädiatrie | 1 |
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie | 5 |
Laboratoriumsmedizin | 5 |
Mikrobiologie, Virologie- und Infektionsepidemiologie | 2 |
MKG | 2 |
Neurochirurgie | 2 |
Neurologie | 5 |
Nuklearmedizin | 2 |
Öffentliches Gesundheitswesen | 5 |
Neuropathologie | 2 |
Pathologie | 2 |
Klinische Pharmakologie | 5 |
Pharmakologie und Toxikologie | 5 |
Physikalische und Rehabilitative Medizin | 10 |
Physiologie | - |
Psychiatrie und Psychotherapie | 7 |
Forensische Psychiatrie | 10 |
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | 2 |
Radiologie | 2 |
Kinderradiologie | 2 |
Neuroradiologie | 2 |
Rechtsmedizin | 20 |
Strahlentherapie | 2 |
Transfusionsmedizin | 1 |
Urologie | 2 |