Vorlesen

Im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ethik

21.12.2018 Seite 26
RAE Ausgabe 1/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2019

Seite 26

Referierten auf dem Dialogforum über zentrale Themen der Krankenhausversorgung (v.l.n.r.): Helmut Watzlawik, Abteilungsleiter für Gesundheit im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Professor Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, Dr. iur. Dirk Schulenburg, Justitiar der Ärztekammer Nordrhein und Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein und Moderator des Dialogforums. © Michael Ganter

Leitende Ärztinnen und Ärzte hatten Mitte November auf dem Dialogforum 2018 im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft Gelegenheit, sich über die Zukunft der Krankenhausversorgung auszutauschen.

von Michael Ganter

Wie können die Leitlinien für einen neuen Krankenhausplan aussehen? Wie viel Zentrenbildung ist gut und wie kann eine flächendeckende Versorgung in NRW sichergestellt werden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich das Dialogforum 2018, zu dem die Ärztekammer Nordrhein erstmalig Leitende Ärztinnen und Ärzte aus Nordrhein eingeladen hat, um über die Ausrichtung der zukünftigen Krankenhausplanung in NRW ins Gespräch zu kommen. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, bekräftigte in seiner Begrüßung, dass die Ärztekammer Nordrhein das Land auch bei der anstehenden Krankenhausreform immer wieder daran erinnern werde, dass „eine gute Krankenhausplanung und eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung zwei Seiten der gleichen Medaille“ seien. Denn eine unzureichende Krankenhausfinanzierung bedeute, dass Krankenhäuser immer wieder gezwungen seien, notwendige Investitionsmittel durch Gewinne zu erwirtschaften und dies setze gerade Leitende Ärztinnen und Ärzte unter Druck.

Professor Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), machte in seinem Vortrag auf das Spannungsfeld der zunehmenden Ökonomisierung in der Gesundheitsversorgung und der ethischen Verantwortung gegenüber den Patienten und Krankenhausangestellten aufmerksam. „Ökonomie ist in der Medizin im Grunde gar nichts Schlimmes. Das Problem ist unsere Definition, wenn wir Ökonomisierung und Kommerzialisierung gleichsetzen. Und eine Kommerzialisierung darf es in der Medizin nicht geben“, sagte Weiser. Gesetzgeberische Defizite hätten zu einem ungeregelten Wettbewerb im Gesundheitswesen geführt, die es zu beheben gelte. „Mehr denn je sind Selbstverwaltungspartner, ärztliche Verbände und Politik aufgefordert über neue Wettbewerbsparameter nachzudenken“, so Weiser. Medizinischer Fortschritt, demografischer Wandel und die gerechte Verteilung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen seien die zentralen ethischen Herausforderungen der Medizin und der Gesellschaft, die eine Debatte über Priorisierung und Rationierung neu entfachen werde.

Flächendeckende Versorgung

Helmut Watzlawik, Abteilungsleiter für Gesundheit im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, stellte ein Maßnahmenpaket vor, mit dem die Landesregierung NRW die flächendeckende Gesundheitsversorgung weiterentwickeln will. Die wohnortnahe, hausärztliche Versorgung soll besonders in ländlichen und unterversorgten Regionen, verbessert werden. In diesem Zusammenhang könne die Einführung der Landarztquote und der Quereinstieg in die hausärztliche Versorgung einen wichtigen Beitrag leisten. Um die Versorgung im stationären Bereich zu verbessern, wurde ein Krankenhausgutachten in Auftrag gegeben, das die Versorgungsstruktur in ganz NRW erfasst und feststellen soll, wo in NRW Unter- beziehungsweise Überversorgung in den Krankenhäusern vorliegt. Auch die sektorenübergreifende Notfallversorgung in NRW soll in den nächsten Jahren optimiert werden, indem landesweit Portalpraxen eingerichtet werden.

Im Zuge der Ökonomisierung spielen strafrechtliche Risiken und die Frage, wann eine Kooperation und wann eine Korruption vorliegt, nicht erst seit dem Antikorruptionsgesetz, eine immer wichtigere Rolle. Dr. iur. Dirk Schulenburg, Justiziar der Ärztekammer Nordrhein, betonte in seinem Vortrag, dass eine Abgrenzung von Kooperation und Korruption im Einzelfall oftmals schwierig sei und zu einer anhaltenden Verunsicherung bei leitenden Ärztinnen und Ärzten führe. Schulenburg schlug vor, bestehende Verträge und Kooperationen vor diesem Hintergrund zu prüfen. „Verträge, die die Berufsausübung betreffen, können der Ärztekammer zur berufsrechtlichen Prüfung vorgelegt werden. Wir beraten Sie da gerne und geben Ihnen juristische Hilfestellungen“, sagte Schulenburg zum Serviceangebot der Kammer.