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Zusammenhalt statt Resignation

21.12.2018 Seite 12
RAE Ausgabe 1/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2019

Seite 12

© Jochen Rolfes

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat sich im November mit den Auswirkungen der Kommerzialisierung im Gesundheitswesen, dem ärztlichen Personalmangel in Praxen, Kliniken und im Öffentlichen Gesundheitsdienst und dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschäftigt. Auch haben die Delegierten die Regelungen zur ausschließlichen Fernbehandlung nach § 7 Abs. 4 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte novelliert.

von Sabine Schindler-Marlow und Bülent Erdogan

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat  den Deutschen Bundestag aufgefordert, wirksame Regelungen zur Eindämmung von Konzernstrukturen in der ambulanten Versorgung in das TSVG aufzunehmen. Die Ausbreitung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der Hand von kapitalgetriebenen Fremdinvestoren bedrohe zunehmend die ambulante, flächendeckende medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. In manchen Regionen, besonders in Großstädten, Ballungsräumen und ländlichen, einkommensstarken Regionen, seien ein Großteil der Arztsitze einer Fachgruppe in der Hand desselben Konzerns. Die sich abzeichnende Monopolbildung könne die Wahlfreiheit für Patientinnen und Patienten einschränken. Dadurch könne es für die Patienten zunehmend schwerer werden, im Umkreis ihres Wohnortes Zugang zu einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung zu finden. „Konzerne dürfen nicht länger die Möglichkeit haben, die Gründungseigenschaft von Krankenhäusern zu missbrauchen, um MVZ ohne fachlichen und regionalen Bezug zu einem Krankenhaus zu gründen“, fordern die rheinischen Ärzte in einem Antrag und ergänzen: „Konzerne dürfen nicht länger die Möglichkeit haben, MVZ mit einem auf wirtschaftlich attraktive Leistungen eingeengten Tätigkeitsspektrum zu betreiben.“  Im Interesse der Patientinnen und Patienten müsse der freiberufliche Charakter der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten bleiben.

„Der Einstieg kapitalstarker Fremdinvestoren in die gesundheitliche Versorgung  birgt die Gefahr, dass es zu einer Dominanz wirtschaftlicher Interessen gegenüber medizinischen Belangen kommt. Dies kann letztlich zu einem Verlust der ärztlichen Diagnose- und Therapiefreiheit führen – einem zentralen Merkmal der ärztlichen Berufsausübung“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, bei der Sitzung des rheinischen Ärzteparlaments am 24. November in Düsseldorf. Er begrüße es daher sehr, dass die von der Ärztekammer Nordrhein, der Kassenärztlichen Vereinigung und vieler weiterer ärztlicher Partner in NRW vorgetragenen Bedenken gegen diese Entwicklung nun auch dazu geführt hätten, dass der Bundesrat  in seiner  Befassung mit dem TSVG Regelungsvorschläge zur Eindämmung von Konzernstrukturen und Monopolisierung in der ambulanten Versorgung gemacht habe.

Zusammenhalt statt „Exit-Plan“

In seinem Bericht zur berufs- und gesundheitspolitischen Lage stellte der Kammerpräsident fest, dass die Merkantilisierung und Kommerzialisierung im Gesundheitswesen Ärzte und Pflege immer mehr unter Druck setze. „Ich glaube nicht, dass Ökonomie und Ethik sich im Prinzip ausschließen müssen, aber es ist doch offensichtlich, dass ein ständiger Vorrang der Ökonomie die ethische Basierung der Patientenversorgung und das Miteinander im Krankenhaus gefährdet“, sagte Henke. Wer heute in die Kollegenschaft hinein höre, der wisse, dass  es auf allen Ebenen knirscht, vor allem, weil sich das Ideal der Freiberuflichkeit und der Therapiefreiheit in der Wirklichkeit von Praxis und Klinik kaum mehr leben ließe. Dieser Ist-Zustand dürfe aber nicht zu Resignation und „Exit-Plänen“ aus dem Arztberuf und der ärztlichen Selbstverwaltung führen,  sondern müsse im Gegenteil zu mehr innerärztlicher Geschlossenheit und zur Profilierung der ärztlichen Positionen beitragen. Die Ärztekammer müsse daher mehr als bisher ihren Kolleginnen und Kollegen helfen, die aufgrund der fortschreitenden Kommerzialisierung in Konflikt mit ihrem ärztlichen Ethos gerieten, so Henke. Aus diesem Grunde habe der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein die Geschäftsführung gebeten, ein Beratungskonzept zu erarbeiten, um Kollegen zu unterstützen, die aufgrund ihrer Berufssituation eine ethische Beratung benötigten. Auch der auf dem Ärztetag in Erfurt verabschiedete Ärzte-Codex sei in seiner Zielrichtung ja so angelegt, Ärztinnen und Ärzten Orientierung zu geben. Das könne in der Praxis nun durch ein Beratungskonzept noch ergänzt werden.

 
Den Personalmangel beheben

Henke appellierte an die Ärztinnen und Ärzte, sich trotz des Ärztemangels und seiner Folgen nicht auseinanderdividieren zu lassen.  „Wir sollten uns nicht gegenseitig Vorwürfe machen, mit Maßnahmen zur Stärkung der einen Versorgungsebene die andere Versorgungsebene zu schwächen. Uns als Ärzteschaft verbindet der Wunsch, unseren Patientinnen und Patienten auf allen Ebenen eine gute ärztliche Versorgung zu bieten.“ Die Gesundheitsversorgung werde künftig nur gelingen, „wenn der stationäre und ambulante Sektor besser zusammenarbeiten und wir in beiden Bereichen für gute Arbeitsbedingungen sorgen“, so Henke.

Angemessene Vergütung der ÖGD-Kollegen

Ein weiterer Bereich, in dem der Personalmangel aktuell Sorge bereite, sei der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD), so Henke. „Für uns als Kammer ist es nicht länger hinnehmbar, dass der ÖGD mit immer größeren Erwartungen und Aufgaben konfrontiert wird, ohne dass die Verantwortlichen in den Kommunen und im Land sich zu ihrer Verantwortung bekennen, für eine angemessene Personalausstattung und eine angemessene Vergütung der Kolleginnen und Kollegen zu sorgen.“ Auch die Gesundheitsministerkonferenz habe in diesem Jahr eine erhebliche Unterbesetzung von Stellen für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD festgestellt und eine Anpassung nach arztspezifischen tariflichen und besoldungsrechtlichen Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im ÖGD in Anlehnung an die Vergütung in Krankenhäusern gefordert.  Dieser Forderung schließen wir uns umfänglich an.

Gesetze mit Verbesserungsbedarf

Henke begrüßte die Zielsetzung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes, das 2019 in Kraft tritt. Es sei sehr im Interesse der Ärzteschaft, wenn die Pflegesituation im Krankenhaus verbessert werde. Eine Regelung aus diesem Gesetz sei besonders beachtenswert, so Henke, weil diese erstmalig einen Bruch mit der bisherigen DRG-Vergütungssystematik  darstelle: nämlich die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem. Ab 2020 werde ein kombiniertes System aus Fallpauschalen einerseits und einer Pflegekostenvergütung andererseits eingeführt. Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus der bisherigen Krankenhausfinanzierungssystematik stelle eine Chance dar, in den Krankenhäusern für eine stärker bedarfsorientierte und weniger erlösorientierte Personalpolitik zu sorgen. Dieser richtige Ansatz sei aber nicht nur auf die Pflege, sondern auch auf das gesamte medizinische Personal anzuwenden. „Wer nur die Pflege ausnimmt, springt zu kurz“, so der Kammerpräsident.

Praxisorganisation gehört in ärztliche Hand

Auch das Terminservice- und Versorgungsgesetz bedürfe aus Sicht der Ärzteschaft einer dringenden Korrektur, sagte Henke. Er verstehe die wütenden Gefühle der niedergelassenen Kollegen sehr gut,  die von morgens bis abends in der Praxis stünden, sich nach der Sprechstunde noch mit unendlichen Regularien herumplagen müssten und dann öffentlich dafür gescholten würden, nicht genügend Termine anzubieten. Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) arbeiteten Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen zwischen 50 und 56 Stunden pro Woche für ihre Patienten, ohne Verwaltungsarbeit, ohne Büroorganisation. „Damit arbeiten sie, laut Statistischem Bundesamt, durchschnittlich zehn bis 15 Stunden mehr als der durchschnittliche Vollzeiterwerbstätige in Deutschland. Wer darüber hinaus weitere Arbeitsstunden fordert, sieht an der Belastung und der Verantwortung vorbei, mit denen wir Ärztinnen und  Ärzte in unserem Beruf konfrontiert sind“, so Henke. Trotz dieser Zahlen werde in der Öffentlichkeit weiter der Eindruck verbreitet, dass die niedergelassenen Ärzte zu wenig arbeiten würden. Aber vielleicht, so mutmaßte der Kammerpräsident, geschehe dies auch nur, um die wahren Ursachen für Wartezeiten und andere Probleme verdrängen zu können: dem schon angesprochenen allgemeinen Ärztemangel, der Überinanspruchnahme und der Budgetierung.

Der Regierungsentwurf erhalte aber auch „ausbaufähige positive Regelungen“, sagte Henke eingedenk der erstmals seit 25 Jahren im Gesetz vorgenommenen Rücknahme von Wirkungen sowohl der Budgetierung als auch der Bedarfsplanung zumindest für unterversorgte Gebiete. Denn erstmals erkenne der Gesetzgeber mit dem Gesetzentwurf an, dass ein Zusammenhang zwischen der Budgetierung ärztlicher Leistung und Terminkapazitäten in den Praxen niedergelassener Ärzte bestehe. Dieser Weg müsse aber nun hin bis zu einem vollständigen Ende der Budgets weitergegangen werden, so der Präsident.

Mit Blick auf die anstehenden Kammerwahlen verabschiedete die Kammerversammlung einen Aufruf  an alle Ärztinnen und Ärzte, im nächsten Jahr ihr Stimmrecht zu nutzen und ein entschlossenes Signal für eine starke ärztliche Selbstverwaltung zu senden. „Ich wünsche mir für die Arbeit in unserer Kammer in den nächsten Jahren, dass uns die Einbindung der jungen Generation und vor allem der jungen Ärztinnen noch besser gelingt. Es kann sein, dass das Wort Selbstverwaltung nicht modern klingt, aber es ist modern, denn Mitgestalten ist ‚megamodern‘, sagte der Präsident in seinem Schlusswort (siehe hierzu Wahlspezial).

Inhalte der ePA ärztlich mitbestimmen

In der Diskussion zum Lagebericht des Präsidenten warnte Dr. Ivo Grebe (Aachen) davor, dass der massive Aufkauf von Arztpraxen durch kapitalgetriebene Konzerne dazu führen könne, die ärztliche Therapiefreiheit im Speziellen und die Berufsausübungsfreiheit im Allgemeinen erheblich einzuschränken. Diese Problematik in der Öffentlichkeit zu thematisieren, das sei eine „Uraufgabe“ der Ärztekammern, so Grebe. Die Kolleginnen und Kollegen „da draußen“ benötigten ein „Sprachrohr“ für ihre Anliegen. Orientierung für die bedrängten Kollegen geben kann nach den Worten der von der rheinischen Kammerversammlung im März 2018 und vom 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 in Erfurt verabschiedete Ärzte-Codex „Medizin vor Ökonomie“.

Michael Krakau neues Vorstandsmitglied

Mit einer Zustimmungsquote von 76 Prozent ist Michael Krakau von den Delegierten der Kammerversammlung in den Vorstand der rheinischen Ärztekammer berufen worden. Der 58-jährige Internist und Facharzt für Intensivmedizin gehört der Fraktion Marburger Bund an und ist deren stellvertretender Vorsitzender. Krakau arbeitet als Oberarzt am Krankenhaus Holweide in Köln. In der ärztlichen Berufspolitik engagiert sich der gebürtige Kölner seit vielen Jahren. Unter anderem gehört Krakau der Kammerversammlung seit 2001 an. Im Vorstand der Kreisstelle Köln ist er seit 2005 ehrenamtlich tätig. Auch arbeitet er als Mitglied in den Kammerausschüssen „Ärztlicher Notfalldienst“ und „Infektionserkrankungen“. Daneben ist Krakau 2. Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz des Marburger Bundes.

Die Nachbesetzung des Vorstandes während der laufenden Wahlperiode 2014 - 2019 erfolgte, da das bisherige Vorstandsmitglied, Professor Dr. Maria Vehreschild, die Ärztekammer Nordrhein als Mitglied verlassen hat.

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Schon Medizinstudierende hätten heute eine „Exit-Strategie“ im Kopf, nahm Matthias Krick (Moers) das Bild des Präsidenten vom „Plan B“ vieler Klinikärzte auf. Es gebe zudem Niedergelassene, die sehnsüchtig ihren Ruhestand erwarteten, andere drängten aus ökonomischen Zwängen in die Privatmedizin oder hofften auf ein Angebot, ihre Praxis an ein MVZ veräußern zu können. Für die Entwicklung sei nicht nur die Politik, sondern auch eine gespaltene Selbstverwaltung verantwortlich.

Angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung des Gesundheitswesens warnte Dr. Oliver Funken (Rheinbach) nicht nur vor der Resignation des Einzelnen, sondern auch der Selbstverwaltung. So müsse die Selbstverwaltung einen Finger in die Wunde legen, wenn professorale Strukturen sogenannte Leitlinien für Versorgungsstrukturen definierten, die in der Praxis rein gar nichts mehr mit medizinischer Versorgung zu tun hätten, sondern nur noch mit industrialisierten Ergebnisprozessen.

Jahresabschluss 2017 und Haushaltsplan 2019 beschlossen

Als Vorsitzender des Finanzausschusses der Ärztekammer hat Dr. Wilhelm Rehorn über die vom Revisionsverband durchgeführten Prüfungen der Jahresabschlüsse von Ärztekammer und Nordrheinischer Akademie berichtet. Der Revisionsverband hatte im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfung neben der Ordnungsmäßigkeit von Buchführung und Rechnungslegung auch die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Sowohl der Ärztekammer wie der Akademie wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dem Kammervorstand wurde für das Haushaltsjahr 2017 durch die Delegierten einstimmig Entlastung erteilt.

Im Anschluss hat Dr. Rainer Holzborn als Verbindungsmann des Vorstandes zum Finanzausschuss den Etat 2019 vorgestellt. Wie auch in den letzten Jahren sei der Haushalt „solide finanziert, aber die Fortsetzung der mittelfristigen Finanzplanung weiterhin angeraten“.  Die Kammerversammlung hat daraufhin den Haushalt 2019 ebenfalls einstimmig beschlossen. Die Kammerversammlung beschloss darüber hinaus Änderungen der Entschädigungsordnung sowie der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein.

Dr. Dirk Mecking (Duisburg) machte sich in seinem Redebeitrag für die Ablehnung der vom Gesetzgeber im TSVG vorgeschlagenen Regelungen zur Kodierung von Diagnosen (Kodierrichtlinien) stark. Er wies vor allem den in der Gesetzesbegründung erhobenen Vorwurf der Manipulation von Diagnosen durch Ärzte energisch zurück.

Die Etablierung eines Telenotarztsystems in NRW darf nach den Worten von Dr. Sven Dreyer (Düsseldorf) nicht zur Schließung von Rettungsdienststandorten und der Reduzierung der Zahl der Notärzte in Nordrhein führen. Dreyer warb für einen Antrag des Kammerausschusses Rettungsdienst, der die Zustimmung der Kammerversammlung fand. Darin macht die nordrheinische Ärzteschaft deutlich, dass Systeme wie der Telenotarzt eine Ergänzung der bereits bestehenden Notarztstandorte darstellen und eben kein Kapazitätsabbau damit verbunden sein darf.

Geschäftsbericht der NÄV und Bericht der Gutachterkommission

Die Kammerversammlung hat den Bericht über das Geschäftsjahr 2017 der Nordrheinischen Ärzteversorgung entgegengenommen und den Jahresabschluss für dieses Geschäftsjahr festgestellt. Der Geschäftsbericht 2017 kann unter www.nordrheinischeaerzteversorgung.de heruntergeladen werden. Die Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2019 sowie Anpassungen der laufenden Versorgungsleistungen wurden einstimmig beschlossen und werden in einer späteren Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts veröffentlicht.

Ein Beitrag zum Tätigkeitsbericht der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein für die Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, der bei der Kammerversammlung vorgelegt wurde, wird in unserer Februar-Ausgabe erscheinen.

Von der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz beabsichtigten Anhebung der Sprechstundenzeit auf 25 Wochenstunden seien insbesondere Ärztinnen und Ärzte am Anfang ihrer Niederlassung betroffen, die junge Kinder großzögen. Darauf machte Dr. Christiane Groß M.A. (Wuppertal) aufmerksam. Die Regelung sei auch vor diesem Hintergrund schlicht „Unsinn“. Groß warnte mit Blick für die für das Jahr 2021 avisierte Einführung einer Elektronischen Patientenakte (ePA) vor Risiken für Patienten und Ärzteschaft. So müsse haftungsrechtlich nachvollziehbar sein, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt für die behandelnden Ärzte in der Akte sichtbar waren, „damit wir mit diesen Akten hinterher auch arbeiten können“. Abzulehnen sei, dass dem GKV-Spitzenverband die Regelungshoheit über Struktur und Inhalt der ePA übertragen werden solle, hier gehöre die Bundesärztekammer an den Tisch und damit „ärztlicher Sachverstand“. In einem Antrag fordert die rheinische Ärzteschaft die Große Koalition dazu auf, dass der Versicherte die Wahl haben soll, „für welchen ePA-Anbieter (z.B. Krankenkasse, Ärztenetz, oder eines anderen Anbieters) er sich entscheiden will“.

Änderungen von § 5, § 7 Abs. 4 und § 13 der Berufsordnung sowie des Gelöbnisses

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat am Samstag, den 24. November 2018 die Regelungen zur ausschließlichen Fernbehandlung nach § 7 Abs. 4 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte novelliert. Künftig sollen eine Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien auch ohne persönlichen Erstkontakt „im Einzelfall“ via Tele-Konsultation erlaubt sein, „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird“, so der Wortlaut der Neuregelung. Damit haben die rheinischen Delegierten einen entsprechenden Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags im Mai in Erfurt zur Änderung der (Muster-)Berufsordnung im Wortlaut in ihre Berufsordnung übernommen.

Ebenfalls wurde in der Berufsordnung § 13 ( „Besondere medizinische Verfahren“) neu gefasst, insbesondere dort als besonderes Verfahren die assistierte Reproduktion aufgenommen und § 5 („Qualitätssicherung“) ergänzt sowie die Aufhebung der „Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ gemäß für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte beschlossen.

Auch stimmte die Kammerversammlung zu, das Genfer Gelöbnis, das die 68. Generalversammlung des Weltärztebundes 2017 in Chicago überarbeitet hat, der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein voranzustellen und damit die bisherige Version zu ersetzen.

Die Berufsordnung unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt des Aufsichtsministeriums. Die Neuerungen treten in Kraft, wenn sie vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und bekanntgegeben werden. 

Dr. Rudolf Lange, Leiter des Kreisgesundheitsamtes Mettmann, sprach aus eigener Anschauung über die kritische Personalsituation im ÖGD. Viele erfahrene Kollegen seien bereits in den Ruhestand getreten, viele weitere kurz davor. Viele Stellen seien vakant, auf Stellenausschreibungen meldeten sich keine interessierten Bewerberinnen und Bewerber. Ein Grund hierfür sei, dass Ärzte, wenn sie sich für eine Laufbahn im ÖGD interessierten, in der Regel schon auf eine langjährige klinische Karriere zurückblicken könnten, teils mit zwei Facharztqualifikationen. Ein Wechsel von der Klinik in ein Gesundheitsamt sei dann häufig mit finanziellen Einbußen von circa 1.500 Euro im Monat verbunden. Lange appellierte an die klinischen und niedergelassenen Kollegen im Saal: „Lassen Sie es nicht zu, dass Ärztinnen und Ärzte in Ärzte erster und zweiter und vielleicht irgendwann auch dritter Ordnung auseinanderdividiert werden.“

Entschließungen Kammerversammlung 24.11.2018

Delegierte der Ärztekammer Nordrhein zum 122. Deutschen Ärztetag

vom 28.05.2019 bis 31.05.2019 in Münster (gewählt in der Kammerversammlung am 24. November 2018)

Fraktion „Marburger Bund“
Delegierte

Dr. med. Lydia Berendes, Krefeld

Dr. med. Anne Bunte, Köln

Dr. med. Sven Dreyer, Düsseldorf

Prof. Dr. med. Reinhard Griebenow, Köln

Dr. med. Christiane Groß M.A., Wuppertal

PD Dr. med. Hansjörg Heep, Velbert

Dr. med. Dagmar Hertel, Köln

Dr. med. Wolfgang Klingler, Moers

Michael Krakau, Köln

Michael Lachmund, Remscheid

Dr. med. Anja Maria Mitrenga-Theusinger M. Sc.,Leverkusen

Dr. med. Wilhelm Rehorn, Düsseldorf

Dr. med. Ursula Stalmann, Oberhausen

Ersatzdelegierte

Dr. med. Daniela Dewald, Bonn
Dr. med. Robert Stalmann, Moers

Dr. med. Matthias Benn, Essen

Dr. med. Jan Brünsing, Köln

Dr. med. Daniel Krause, Düsseldorf

Dr. med. Felix Kolibay, Köln

Dr. med. Peter Schulz-Algie, Hürth

Dr. med. Stefan Hegermann, Mönchengladbach

Ltd. Kreismed.-Dir. Dr. med. Rudolf Lange, Mettmann

Dr. med. Erich Theo Merholz, Solingen

Rudolf Henke, Aachen


Fraktion „Ärztebündnis Nordrhein“
Delegierte 

Christa Bartels, Düren

Prof. Dr. med. Bernd Bertram, Aachen

Wieland Dietrich, Essen

Dr. med. Folker Franzen, Bergisch Gladbach

Dr. med. Ernst Lennartz, Heinsberg

Dr. med. Lothar Rütz, Köln

Dr. med. Herbert Sülz, Wipperfürth

Barbara vom Stein, Burscheid

Dr. med. Joachim Wichmann MBA, Krefeld

Ersatzdelegierte

Dr. med. Ivo Grebe, Aachen

Dr. med. Thomas Buchmann, Solingen

Dr. med. Klaus Strömer, Mönchengladbach

Dr. med. Michael Rado, Bergheim


Fraktion „VoxMed“
Delegierte 

Dr. med. Arndt Berson MHBA, Kempen

Dr. med. Oliver Funken, Rheinbach

Martin Grauduszus, Erkrath

Dr. med. Heiner Heister, Aachen

Dr. med. Rainer Holzborn, Duisburg

Bernd Zimmer, Wuppertal

Steffen Veen, Essen

Ersatzdelegierte

Dr. med. Jürgen Krömer, Düsseldorf

Dr. med. Hans Uwe Feldmann, Essen

PD Dr. med. Johannes Kruppenbacher, Bonn

Dr. med. Ralph Eisenstein, Düsseldorf

Dr. med. Ansgar Stelzer, Stolberg

Dr. med. Guido Marx, Köln


Bei Ausfall einer/eines Delegierten tritt an deren/dessen Stelle die/der Ersatzdelegierte der jeweiligen Fraktion in der Reihenfolge der Nominierung