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Kleiner Piks mit großer Wirkung

18.10.2019 Seite 14
RAE Ausgabe 11/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2019

Seite 14

  • Wo ist das gelbe Heftchen? Der Impfpass stellt für viele Menschen ein Relikt der Vergangenheit dar. © Alexander Raths/stock.adobe.com
  • Referentinnen und Referenten einer Fortbildungsveranstaltung des IQN © Vassiliki Latrovali
Impfungen gehören zu den größten Errungenschaften der Medizin. Dennoch verzichten Menschen darauf, sich oder ihre Kinder impfen zu lassen – aus Angst vor Nebenwirkungen oder Komplikationen. Eine Veranstaltung des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen (IQN) richtete ihr Augenmerk auf den aktuellen Wissensstand.

von Vassiliki Latrovali

1,7 Millionen Menschen können laut Schätzungen des Robert Koch-Instituts in Deutschland nicht gegen Masern geimpft werden. Das sind etwa zwei Prozent der Bevölkerung. Es handelt sich dabei um Säuglinge, Schwangere sowie Menschen mit Immundefiziten oder schwerwiegenden Allergien.

Um eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen, müssten 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sein. Nur so sind auch die Menschen geschützt, denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen wird. Auch in Deutschland wird diese Quote nicht erreicht. Schaut man sich zum Beispiel die Impfquote bei der zweiten Masernimpfung an, liegt die Zahl bei Schulanfängern mit 93 Prozent unter der angestrebten Quote. Im Jahr 2018 gab es bundesweit 544 Masernfälle, bis Juni 2019 bereits 429 Fälle.

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, bedauert die Impfmüdigkeit der Bevölkerungen vieler Industriestaaten: „In vielen Entwicklungsländern würden Eltern alles dafür geben, ihre Kinder impfen lassen zu können.“ In Deutschland hingegen gebe es Elterngruppen, die in dem Privileg einer kostenfreien und sicheren Impfung einen Angriff auf die Gesundheit ihrer Kinder sehen. Das sei traurig und gegen jede medizinische Evidenz, so Henke.

Das Bundeskabinett hat im Juli dieses Jahres eine Masern-Impfpflicht beschlossen. Experten sprechen sich darüber hinaus für eine allgemeine Impfpflicht aus und fordern eine bessere Aufklärung der Bevölkerung. 

Impfung ist nicht gleich Impfung

Im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf nahmen kürzlich 120 Ärztinnen und Ärzte an der Fortbildungsveranstaltung „Aktuelles Wissen zum Impfen“ des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) teil. Dr. Carsten König, M. san., Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein, befürwortete in seiner Begrüßungsrede das aktuelle Masernschutzgesetz des Gesundheitsministeriums: „Ich kam während meines Studiums das erste Mal mit den Folgen des Nicht-Impfens in Berührung. Ich arbeitete in der Neuropädiatrie der Uniklinik Düsseldorf. Die Hälfte der Kinder, die damals dort behandelt wurden, kämpfte gegen Masernkomplikationen. Der Anblick war erschreckend und traurig.“ Da Masern und andere schwere Krankheiten in Deutschland als ausgerottet gelten, gebe es  kaum noch Berührungspunkte mit dem Krankheitsbild, so König. Dadurch entstünde eine generelle Verharmlosung sowohl des Krankheitsverlaufs als auch möglicher Folgen.

Laut Dr. Burkhard Rieke, Facharzt für Innere Medizin, Tropenmedizin und Infektiologie in Düsseldorf, ist es elementar, schon im Studium angehende Ärztinnen und Ärzte mit dem notwendigen Wissen zu versorgen: „Bei meinen Impfkursen an der RWTH Aachen habe ich sehr oft Studentinnen und Studenten, die mit zitternden Händen den Impfstoff aufziehen, weil sie nie wirklich gelernt haben, zu impfen. Das wollen wir umgehend ändern“, sagte Rieke. „Der Bevölkerung wiederum muss man deutlich machen, dass Nebenwirkungen und mögliche Komplikationen in keinem Verhältnis zu den Gefahren der eigentlichen Krankheit stehen“, so der Tropenmediziner.

„Ich finde das Wort ‚ausgerottet‘ ganz toll, es wäre wirklich schön, wenn wir das für viele Krankheitsbilder hätten“, sagte Dr. Ulrike Haars, Fachärztin für Innere Medizin und Infektiologie in Krefeld. Die Ärztin sprach sich für eine verantwortungsvolle Impfgesellschaft aus. „Schwere Infektionskrankheiten können auch Gesunde treffen. Denn fast alle anderen, besonders die mit geschwächtem Immunsystem, sind bereits geimpft und nehmen auch alle Impftermine ernst“, so Haars. 

Sie rät Ärztinnen und Ärzten, keine Scheu vor dem Durchimpfen chronisch kranker Patienten zu haben: „Das ist bei ganz vielen durchaus möglich und ein klarer Vorteil, besonders bei der Grippeimpfung.“ In ihrer Praxis komme sie auch mit Patienten in Kontakt, die viele der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen ablehnen, während sie andere gezielt aussuchen. „Einige Patienten sind wirklich hartnäckig in ihren Überzeugungen. Sie möchten dann gegen Gelbfieber auf Grund einer anstehenden Reise geimpft werden, aber schrecken vor der Grippeimpfung zurück“, sagte Haars. 

Die Gesellschaft motivieren

„Um mich auf meinen Vortrag vorzubereiten, habe ich bei Google einfach mal das Wort ‚Impfgegner‘ eingegeben. Was mir dort an Foren und Diskussionsrunden begegnete, ist kaum vorstellbar“, sagte Privatdozentin Dr. Jennifer Neubert, Oberärztin der Klinik für Kinder-Onkologie, -Hämatologie und Klinische Immunologie des Universitätsklinikums Düsseldorf. Viele Menschen ließen sich auf ihrer Suche nach Impfinformationen von Einzelschicksalen mit Impfschäden leiten oder von Theorien in den sozialen Medien beeinflussen, so Neubert. Oftmals seien gerade junge Eltern danach sehr verängstigt und verwirrt. „Die wahrhaftigen Impfgegner machen letztendlich nur drei bis fünf Prozent der Bevölkerung aus. Abholen müssen wir vor allem die Skeptiker, denn diese Gruppe entscheidet über die Gesundheit einer Nation“, so Neubert. Wichtig ist es ihrer Meinung nach, auf eine empathische Gesprächsführung zu setzen und geduldig zu sein. „95 Prozent der deutschen Bevölkerung vertrauen ihrem Kinderarzt. Ich finde dies ist sehr aussagekräftig und zeigt, wie wichtig Kommunikation in der Arztpraxis ist.“

„Wir Ärztinnen und Ärzte müssen auf eine transparente Aufklärung setzen, dann können wir zumindest die Impfskeptiker überzeugen“, sagte Dr. Hermann Josef Kahl, Arzt für Kinder- und Jugendmedizin aus Düsseldorf. Dazu gehöre natürlich auch, über mögliche Nebenwirkungen aufzuklären und darüber, wie selten diese vorkommen, so Kahl. Gegen radikale Impfgegner könne man leider wenig tun. Um Schutzimpfungen standardgemäß in den Praxisalltag einzubinden, empfiehlt er eine elektronische Erinnerungsfunktion. Dies sei heutzutage mit einem entsprechenden EDV-Programm möglich. „Man kann die Patienten dann einfach beim nächsten Termin ansprechen und sie auf ihren Impfstatus hinweisen“, so Kahl. Von Vorteil sei auch ein elektronischer Impfpass in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitsakte. Laut Kahl können so insbesondere jüngere Menschen vom Impfen überzeugt werden.

Dr. Holger Neye, Leiter der Abteilung Pharmakotherapieberatung der KV Nordrhein, empfiehlt Ärztinnen und Ärzten, vor allem auf die Schutzimpfungsrichtlinie und die Empfehlungen der STIKO zu schauen. Von der Zulassung in Deutschland bis zur Erstattung durch die GKV durchlaufe jeder Impfstoff gewisse Prozesse (siehe Grafik). „Sie können den Impfstoff erst über den Sprechstundenbedarf bestellen, wenn er vom Gemeinsamen Bundesausschuss als Standard- oder Indikationsimpfung ausgewiesen wurde“, so Neye. Auf diese Schutzimpfungen hätten Versicherte einen Leistungsanspruch. Dieser umfasse auch die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes. Neye erläuterte die Problematik am Beispiel der HPV-Impfung: „Wenn die erste Impfung vor und die nächsten beiden nach dem 18. Lebensjahr erfolgen, läuft die Abrechnung zum Beispiel über die GKV. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten aber auch bis zum 26. Lebensjahr.“ 
 

Tipps für den Praxisalltag

  • Beschränken Sie sich bei der Bezugsmenge auf ein Quartal, außer es handelt sich um einen Grippeimpfstoff. 
  • Abgelaufene Impfstoffe sollten sofort an die entsprechende Apotheke zurückgehen. 
  • Schreiben Sie in jedem Fall ein Vernichtungsprotokoll und schauen Sie genau in ihrer Praxisversicherung nach. Es ist essenziell, sowohl den Kühlschrank als auch den Inhalt zu versichern.
  • Im Rahmen der Impfverein­barung sind nur die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte dazu berechtigt, Schutz­impfungen durchzuführen. 
  • Der Bundesärztekammer zu­folge ist es im Sinne einer möglichst weitgehenden Durch­impfung der Bevölkerung grundsätzlich allen Ärztinnen und Ärzten gestattet, die Durch­führung der Schutzimpfungen zu erbringen, sofern sie den von einer Landesärztekammer anerkannten Qualifikationsnachweis erworben haben.

Dr. Holger Neye, KV Nordrhein

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kvno.de.