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Öffentlicher Gesundheitsdienst

Ärzteverbände kritisieren Tarifabschluss

26.11.2020 Seite 9
RAE Ausgabe 12/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2020

Seite 9

Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst streiten seit zwei Jahren für einen arztspezifischen Tarifvertrag. © BVÖGD

Als völlig unzureichend hat der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) den Tarifabschluss der Gewerkschaft Verdi mit Bund und Kommunen von Ende Oktober bezeichnet. Er sei eine Abwertung der Leistungen der Ärzte in den Gesundheitsämtern und verschärfe dort den Personalmangel, weil er die Einkommensunterschiede von bis 1.500 Euro zu den Ärzten in Praxen und Krankenhäusern nicht ausgleiche, erklärte die Vorsitzende des Verbandes, Dr. Ute Teichert. Sie forderte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und mit dem BVÖGD und dem Marburger Bund (MB) einen arztspezifischen Tarifvertrag abzuschließen. Der VKA hatte die Verhandlungen Ende 2019 abgebrochen.

Nur mit einem arztspezifischen Tarifvertrag ließen sich die offenen Arztstellen im ÖGD wiederbesetzen, erklärte auch Michael Krakau, 2. Vorsitzender des MB Nordrhein-Westfalen/Rheinland Pfalz: „Es ist völlig unverständlich, warum die öffentlichen Arbeitgeber inmitten der Corona-Pandemie den überlasteten Ärzten in den Gesundheitsämtern weiterhin eine faire Bezahlung verweigern.“ 

Der Tarifabschluss sieht ab April 2021 ein Einkommensplus von 1,4 Prozent vor. Ab April 2022 steigen die Gehälter erneut um 1,8 Prozent. Fachärzte im ÖGD erhalten eine Zulage von 300 Euro monatlich.     

HK