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Ein digitales Logbuch für die Weiterbildung

13.12.2019 Seite 12
RAE Ausgabe 1/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2020

Seite 12

Die anstehende Novelle des Landeskrankenhausplans NRW, eine sektorenübergreifende Notfallversorgung und die Digitalisierung des Gesundheitswesens standen im Fokus der 2. Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein im November in Düsseldorf. Verabschiedet hat das rheinische Ärzteparlament die neue Weiterbildungsordnung – und damit auch den Weg für das elektronische Logbuch freigemacht.

von Bülent Erdogan

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat am 16. November eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) beschlossen. Grundlage hierfür waren entsprechende Beschlüsse der Deutschen Ärztetage und des Vorstandes der Bundesärztekammer (wir berichteten). Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen soll die neue WBO im Juli 2020 in Kraft treten. Statt wie bisher auf den Nachweis von abgeleisteten Zeiten zu fokussieren, setzt die neue Weiterbildungsordnung auf den Erwerb von Kompetenzen, wie Privatdozent Dr. Hansjörg Heep als Vorsitzender des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ auf der Kammerversammlung in Düsseldorf ausführte. Zudem wird die Weiterbildung digital. Heep: „Es wird ein elektronisches Logbuch geben.“ Eine Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer arbeite an der weiteren Ausgestaltung.

 

Auf Basis der neuen Weiterbildungsordnung müsse auch die Erteilung der Weiterbildungsbefugnisse neu entwickelt werden, erläuterte Heep einen weiteren Arbeitsauftrag: „Wir müssen alle Beteiligten informieren und schulen. Das läuft auch schon.“ Seit Sommer 2018 biete die nordrheinische Kammer den Weiterbildungsbefugten entsprechende Fortbildungen an, die sehr gut angenommen würden. Entwickelt werden sollen zudem fachbezogene Weiterbildungspläne, mit denen die in der Weiterbildungsordnung (Abschnitt B) geforderten Kompetenzen konkretisiert werden sollen.

Die Kammerversammlung setzte mit dem Beschluss die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) in Landesrecht um. Allerdings verzichtete die Kammerversammlung bei der neuen WBO auf die Zusatzbezeichnung Homöopathie, die in den vergangenen fünf Jahren lediglich von 17 Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein erworben wurde. Alle bisher erworbenen Zusatzbezeichnungen können weitergeführt werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung befinden, können diese innerhalb bestimmter Fristen auf der bisherigen Grundlage fortführen oder auf die neue WBO umsteigen. Ärztinnen und Ärzte, die erst nach Inkrafttreten der neuen WBO mit ihrer Weiterbildung beginnen, müssen diese gemäß der neuen WBO gestalten.

 

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, brachte in seiner Rede zur berufs- und gesundheitspolitischen Lage die Sorge zum Ausdruck, dass die zunehmende Ökonomisierung die Freiheit ärztlicher Tätigkeit zusehends bedrohe. Dies steht ihm zufolge in einem Spannungsverhältnis zum Postulat der Bundesärzteordnung in ihrem ersten Paragraphen. Darin heißt es: „Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“ Henke sagte:  „Wir erleben gerade in den Kliniken eine zunehmende Prozessualisierung ärztlicher Tätigkeit.“ Wer die Begriffe „Krankenhaus“ und „Prozesse“ in eine bekannte Internet-Suchmaschine eingebe, erhalte auf einen Schlag mehr als vier Millionen Suchtreffer. Die Eingabe „Patientenfreundliches Krankenhaus“ führe im Vergleich dazu zu lediglich 30.000 Treffern, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein.

Wenn Studierende der Humanmedizin bereits in ihrer Ausbildung das Bild einer Medizin vermittelt bekämen, dass Prozesse die Leitschnur für die Patientenversorgung sind, also „ärztliches Handeln nach Schema F“, dann sei die Gefahr groß, dass die nachrückende Ärztegeneration dies als normal verinnerliche und dieses Modell einer ökonomisierten Medizin überhaupt nicht mehr infrage stelle. „Für uns ist Medizin nicht schematisch, kein Prozess, anwendbar in einem von Krankenkassen überwachten Reparatursystem“, mahnte Henke, „sondern für uns ist Medizin vor allem menschliche Beziehung und Kommunikation.“ Ärztliches Handeln basiere auf einer unmittelbaren und passenden Reaktion auf die Befindlichkeit des Patienten und auf seine „Bedürfnisse im Hier und Jetzt“.
Die rheinische Ärzteschaft habe die Gefahr einer Medizin nach Schema F in ihrer gemeinsamen Absichtserklärung aller drei Fraktionen der Kammerversammlung vom Spätsommer dieses Jahres klar und deutlich zur Sprache gebracht, so Henke. Mit dem gemeinsamen Positionspapier habe man schon zu Beginn der neuen Wahlperiode ein beeindruckendes Signal der Geschlossenheit ausgesendet, welches dem Bild vom Arzt als zuerst seinem Patienten verpflichteten Heilkundler in der Öffentlichkeit zugutekomme und welches die gesundheitspolitische Gestaltungskraft der Selbstverwaltung für den Erhalt eines patientenorientierten Arztbildes stärke. Die Freiberuflichkeit des Arztes sei „keine Erinnerungsgröße, keine Memorabilia, keine unbedeutende Worthülse aus vergangenen Zeiten“, sondern der „Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit. Und das können wir uns nicht nehmen lassen“, sagte Henke unter dem Beifall der Delegierten.

Der Kammerpräsident kündigte an, dass sich die rheinische Ärzteschaft mit entsprechenden Initiativen in die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses an den Medizinischen Fakultäten einbringen werde, um ein „Gegengewicht zu den Zusatzstudiengängen und Aufbaukursen“ wie Gesundheitsmanagement, Gesundheitstechnik oder Präventionsmarketing zu bilden, „die jungen Ärztinnen und Ärzten heute geradezu inflationär parallel zum Medizinstudium angeboten werden“. Außerdem stehe die Überlegung im Raum, ein Rechtsgutachten zur ärztlichen Entscheidungsfreiheit in Auftrag zu geben, das Ärzten bei möglichen Konflikten mit der kaufmännischen Leitung über Zielvorgaben argumentative Unterstützung bieten könne. Denn, so Henke: „Die Vorfahrt für unsere ethisch basierte Medizin in Krankenhaus und Praxis darf jedenfalls nicht nur in Sonntagsreden gefordert, sondern sie muss auch durch entsprechende Entscheidungen untermauert werden, und ich sage, sie muss auch durch eine entsprechende Honorierung untermauert werden – und das in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen genauso wie im Krankenhaus.“

Henke forderte den Gesetzgeber zu einer umfassenden Finanzreform der stationären Versorgung auf. Ein Grund ist die beschlossene Herausnahme der Pflegekosten in Höhe von derzeit 25 Milliarden Euro aus der bisher zu 100 Prozent mittels Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, kurz DRG) erfolgenden Betriebsfinanzierung der bundesweit noch knapp 2.000 Krankenhäuser. Die Funktion der Kliniken als Orte der Daseinsvorsorge lasse sich im Rahmen einer solchen Finanzierung nicht ohne gravierende negative Auswirkungen auf die Versorgung abbilden, die Auslagerung der Pflegeaufwendungen werde nun den Druck auf den ärztlichen Dienst erhöhen. „Das deutsche DRG-System mit seinem 100-Prozent-Ansatz ist vor die Wand gefahren“, sagte Henke. „Es hat so viele unerwünschte Nebenwirkungen zu Lasten unserer Patienten und des Personals im Krankenhaus produziert, dass man von einem echten Totalschaden sprechen muss. Und an seine Stelle muss eine Finanzierung treten, die bedarfsgerecht ist und eine individuelle Behandlung und Betreuung der Patienten ermöglicht.“ Die nordrheinische Ärzteschaft werde ihre Patienten nicht „mit einer geschäftsmäßigen Medizin abspeisen“, sondern weiterhin für die Qualität der Behandlung eintreten.

 

Die Behandlungsqualität müsse auch die Richtschnur für die von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann per Gutachten angestoßene Debatte um eine große Reform der Krankenhauslandschaft sein, so Henke. „Die Krankenhäuser müssen für alle Menschen in unserem Flächenland gut erreichbar bleiben“, mahnte der Kammerpräsident. Die Qualität in der Krankenhausversorgung hänge zudem entscheidend von einer angemessenen Ausstattung mit gut qualifizierten Ärztinnen und Ärzten und der Gewährleistung des Facharztstandards ab – dies auch vor dem Hintergrund, eine gute ärztliche Weiterbildung für die nachrückenden Facharztgenerationen gewährleisten zu können. Der von Minister Laumann angestrebte neue Krankenhausplan müsse fachlich fundierte Strukturkonzepte erhalten, „die den Krankenhäusern ihre Aufgaben klar zuweisen und es ermöglichen, dass jedes Haus seine besonderen Stärken in eine sinnvolle Kooperation einbringen kann“. Die Delegierten der Kammerversammlung fassten hierzu eine entsprechende Resolution. Henke begrüßte die Ankündigung des Ministers, bei seinem Reformvorhaben den ärztlichen Sachverstand intensiv einzubinden.

Haushaltsplan 2020 beschlossen – NÄV legt Geschäftszahlen vor

Als Vorsitzender des Finanzausschusses der Ärztekammer berichtete Dr. Wilhelm Rehorn über die vom Revisionsverband durchgeführten Prüfungen der Jahresabschlüsse von Ärztekammer und der Nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung. Der Revisionsverband hatte im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfung neben der Ordnungsmäßigkeit von Buchführung und Rechnungslegung auch die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Sowohl der Ärztekammer wie der Akademie wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dem Kammervorstand wurde für das Haushaltsjahr 2018 durch die Delegierten die Entlastung erteilt.

Im Anschluss daran stellte Dr. Joachim Wichmann als Verbindungsmann des Vorstandes zum Finanzausschuss den Etat 2020 vor. Wie in den Vorjahren sei der Haushalt „solide finanziert“, so Wichmann, „es wird aber enger, sodass die Fortsetzung der mittelfristigen Finanzplanung weiterhin geboten ist“. Die Kammerversammlung billigte den vorgestellten Haushalt für 2020.

Die Kammerversammlung hat den Bericht über das Geschäftsjahr 2018 der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) entgegengenommen und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr festgestellt. Der Geschäftsbericht 2018 kann unter www.nordrheinischeaerzteversorgung.de heruntergeladen werden. Die Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2020 sowie Anpassungen der laufenden Versorgungsleistungen wurden einstimmig beschlossen, siehe Amtliche Bekanntmachungen in diesem Heft ab Seite 57.

Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform zeigt sich nach Ansicht Henkes auch bei der notdienstlichen Versorgung der Menschen im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst und in den Klinikambulanzen. „Wir müssen dahin kommen, dass gleichzeitig die Versorgung gut ist, der Zeitaufwand und die Kosten für die niedergelassenen Ärzte vertretbar sind und die krasse Fehlinanspruchnahme der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhausambulanzen deutlich reduziert wird“, sagte Henke. „Wir brauchen dazu eine engere Kooperation der ambulanten Versorgung und wir brauchen sie in Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung mit den Krankenhäusern und mit den in den Krankenhäusern tätigen Kolleginnen und Kollegen, und wir brauchen eine Kooperation mit dem Rettungsdienst in Zuständigkeit des Landes.“ Henke zeigte sich skeptisch, was eine Aufnahme des landesgesetzlich verankerten Rettungsdienstes in den Regelungsbereich des Fünften Sozialgesetzbuches über die Gesetzliche Krankenversicherung angeht.

 

Ein wichtiges Thema auch der kommenden Jahre werde die Digitalisierung sein, sagte Henke und erinnerte an eine entsprechende Passage aus der fraktionsübergreifenden Absichtserklärung. Wenn die Ärzteschaft die Ausgestaltung des elektronischen Gesundheitswesens nicht selbst aktiv gestalte, sondern Konzernen und Informatikern überlasse, dann drohten „Kommerz und Wildwestverhältnisse“, so Henke. Die große Frage, die sich mit dem Einzug von Apps und Künstlicher Intelligenz in die Versorgung stellen werde, sei die, ob die digitale Medizin von morgen „nur eine andere sein wird als die Medizin von heute oder ob sie eine bessere sein wird“.

Der Umstand, dass inzwischen mehr als 260 Arzneimittel und Impfstoffe auf einer Liste über aktuelle Lieferengpässe gelistet sind, müsse Sorge bereiten, sagte Henke mit Blick auf ein weiteres aktuelles gesundheitspolitisches Thema. Da es sich nur um freiwillig gemeldete Arzneimittel handele, müsse man davon ausgehen, dass hier lediglich die „Spitze des Eisbergs“ sichtbar sei. Hintergrund sei, dass beim Einkauf lediglich auf den günstigsten Preis abgestellt werde, sodass Arzneimittel nur noch in Niedriglohnländern und von wenigen Firmen produziert würden. Seien versorgungsrelevante Arzneimittel in der Apotheke nicht mehr zu haben, müssten Ärzte zwangsläufig auf andere Präparate mit identischem Wirkstoff ausweichen, die sich aber von ihren pharmazeutischen Eigenschaften wie Tablettengröße, Teilbarkeit oder Farbe erheblich unterscheiden. Das, so Henke, sei aber insbesondere für chronisch Kranke und alte Menschen, die von den permanenten Wechseln am häufigsten betroffen sind, ein Problem. Die Kammerversammlung forderte daher in einem Beschluss, die Ursachen der Lieferengpässe zu bekämpfen, die unter anderem in gesetzlichen Instrumenten zur Preisregulierung auf nationaler Ebene (Rabattverträge, Importquoten) liegen sowie in gesetzlichen Lücken, die die Kontingentierung von Arzneimitteln und den legalen Verkauf ins Ausland ermöglichen. In einem weiteren Antrag sprachen sich die Delegierten dafür aus, den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in der medizinischen und interprofessionellen Forschung stärker zu thematisieren. Die rheinische Ärzteschaft will sich auf dem 123. Deutschen Ärztetag im Mai 2019 in Mainz mit eigenen Beiträgen aktiv in das Schwerpunktthema „Klimawandel und Gesundheit“ einbringen.

Ärztliches Handeln ist nicht normierbar

Ärztliches Handeln sei nicht normier- und katalogisierbar, sagte Dr. Christiane Friedländer (Neuss) in der Aussprache zum Bericht des Präsidenten. Ebenso wenig lasse sich ärztliche Heilkunst durch Künstliche Intelligenz oder Digitalisierung ersetzen. Elementar für die ärztliche Heilkunst sei die Zuwendung zum Patienten, „das Erfassen der gesamten Persönlichkeit des Patienten im direkten Austausch mit ihm und das in angemessener Zeit“, so Friedländer. Denn um das naturwissenschaftliche Wissen sinnvoll in Beziehung zum Patienten und dessen gesundheitlichen Problemen zu setzen, brauche es den persönlichen Kontakt, in dem der Arzt oder die Ärztin neben dem Gesagten auch Gefühlsregungen und andere Signale einbeziehe.
Die alltäglichen Probleme auch und gerade in der vertragsärztlichen Versorgung drohten hinter schlaglichtartig beleuchteten Themen wie der Digitalisierung zu verschwinden, kritisierte Wieland Dietrich (Essen). Lieferengpässe bei Medikamenten, Probleme mit der Überalterung der Ärzteschaft, dem Mangel an Ärzten und an Zeit für das Arzt-Patient-Gespräch ließen sich nicht mit der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wie eine „Monstranz“ vor sich her getragenen Digitalisierung des Gesundheitswesens beseitigen, sagte Dietrich, „das ist fern jeder Versorgungsrealität“. Mittels elektronischer Gesundheitsakte drohe derweil auch den niedergelassenen Ärzten eine Durchstrukturierung und Normierung ihrer Tätigkeit, wie sie infolge der Ökonomisierung in der stationären Versorgung ebenfalls kritisiert werde, so Dietrich.
Dr. Christiane Groß (Wuppertal) warb für die Annahme der interfraktionell eingebrachten Anträge zum Themenkomplex Digitalisierung. Mit Blick auf die Entwicklung von Medizin-Apps müsse auch Transparenz darüber herrschen, ob die Belange von Frauen gleichberechtigt mit denen von Männern Eingang in die jeweilige Software gefunden hätten oder ob die Gefahr von Verzerrungen bestehe. Groß kündigte an, dass das Thema ärztliche Gesundheit auch in dieser Wahlperiode eine bedeutende Rolle in der Gremienarbeit einnehmen werde.

Beschlossen hat die Kammerversammlung auch die Novelle der §§ 9 und 12 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (BO). Vorausgegangen war eine Änderung von § 203 StGB, der die Verletzung von Privatgeheimnissen zum Inhalt hat. Kammervizepräsident Bernd Zimmer erläuterte die sich hieraus ergebenden Änderungen der BO.

Für die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein informierte der Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Johannes Riedel als deren Vorsitzender über das Geschäftsjahr 2018/2019. Einen ausführlichen Bericht hierüber lesen Sie im Februarheft des Rheinischen Ärzteblatts.

 

Dr. Jürgen Krömer mit Johannes-Weyer-Medaille der nordrheinischen Ärzteschaft ausgezeichnet

Eine besondere Ehrung wurde auf der Kammerversammlung Dr. Jürgen Krömer zuteil. Aus den Händen von Rudolf Henke erhielt der Düsseldorfer Internist die Johannes-Weyer-Medaille der nordrheinischen Ärzteschaft. „Durch ihre langjährigen herausragenden Verdienste um die ärztliche Selbstverwaltung und die Förderung des Allgemeinwohls haben Sie sich um den ärztlichen Berufsstand und die nordrheinische Ärzteschaft außerordentlich verdient gemacht“, sagte Henke in seiner Laudatio. Dabei zählte der Kammerpräsident neben den berufspolitischen Verdiensten auch das unermüdliche Engagement Krömers für vulnerable Patientengruppen auf, insbesondere Menschen mit der Immunschwächekrankheit AIDS, Menschen mit Depression oder nach Schlaganfall und für Mädchen und Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind. Auch hat er sich für die Integration von Menschen mit geistiger Behinderung und chronischen Erkrankungen eingesetzt. Krömer ist Vorstandsmitglied der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Düsseldorf. „Ihr Einsatz galt beharrlich immer denjenigen, die sich nicht selbst helfen können und eine starke Stimme brauchen“, sagte Henke.

Dr. Jürgen Krömer wurde am 3. Juli 1938 im oberschlesischen Ratibor geboren. 1949 kam er nach Düsseldorf. Das Studium der Humanmedizin absolvierte er in Münster und Wien, sein Staatsexamen legte er 1964 in Düsseldorf ab, die Approbation erhielt er 1966. 1976 ließ sich Krömer als Facharzt für Innere Medizin in Düsseldorf-Kaiserswerth nieder und war dort bis 2004 vertragsärztlich tätig. Von 1981 bis 2019 war Krömer Mitglied der Kammerversammlung, von 1985 bis 2009 war er Vorsitzender der Kreisstelle Düsseldorf, von 1997 bis 2019 Vorsitzender der Bezirksstelle. Von 1987 bis 1989 gehörte Krömer dem Vorstand der Ärztekammer Nordrhein an. 1994 erhielt er das Bundesverdienstkreuz.

 

Die Entschließungen der Kammerversammlung am 16. November 2019 im Wortlaut finden Sie unter www.aekno.de/aerztekammer/kammerversammlung.