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Praxis

Kosten für Telematik-Infrastruktur werden weitgehend erstattet

23.09.2020 Seite 22
RAE Ausgabe 10/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2020

Seite 22

Um die Praxis fit zu machen für die kommenden telematischen Anwendungen, sind einige Komponenten vom Konnektor bis zu Praxisausweisen zu beschaffen. Die Kosten werden den Ärztinnen und Ärzte zum großen Teil erstattet.

von Jürgen Brenn

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine Finanzierungsvereinbarung rund um die Komponenten für die Telematik-Infrastruktur (TI) geschlossen. Darin sind einmalige sowie quartalsweise Kostenerstattungen vorgesehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat für die Kliniken ebenfalls mit dem GKV-Spitzenverband eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die die Gegenfinanzierung für den stationären Versorgungszweig regelt. Für Privatärzte besteht derzeit keine Pflicht, sich an der TI zu beteiligen. Daher ist derzeit für sie keine Finanzierung der Komponenten vorgesehen.

In der Startphase der TI bekommt eine Kassenarzt-Praxis zum Beispiel für das Update des Praxisverwaltungssystems (PVS) und Schulungen pauschal 900 Euro. Auf 1.549 Euro beläuft sich die Pauschalerstattung für den Konnektor und ein stationäres Kartenterminal. Diese Pauschale kann sich um jeweils 535 Euro pro weiterem Gerät für Praxen erhöhen, die Anspruch auf zwei oder drei Kartenterminals haben. Wer mindestens drei Hausbesuche pro Quartal oder einen Kooperationsvertrag zur Pflegeheimbetreuung hat, bekommt für ein mobiles Kartenterminal einmalig weitere 350 Euro. 

Für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan ist eine Pauschale von 530 Euro für den Konnektor und das PVS vorgesehen. Die Betriebskosten werden pro Quartal mit 4,50 Euro berücksichtigt.

Internethinweise

  • Die Anträge auf die Kostenerstattungen erfolgen über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Auf deren Homepage finden sich unter www.kvno.de in der Rubrik Praxis > IT in der Praxis > Online-Rollout die entsprechenden Anträge.
  • Eine Übersicht über die Finanzierungsvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinbarung und dem GKV-Spitzenverband findet sich unter www.kbv.de.
  • Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband findet sich nebst Anlagen unter www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur.

Für die laufenden Kosten sind ebenfalls Erstattungen vorgesehen: Für den elektronischen Heilberufsausweis werden 11,63 pro Quartal erstattet. Die Pauschale für einen Praxisausweis beläuft sich auf 23,25 je Quartal. Dabei wird ein Ausweis pro Praxis berücksichtigt und ein weiterer Ausweis für jedes mobile Kartenterminal, auf das die Praxis Anspruch hat. Für die allgemeinen Betriebskosten, worunter zum Beispiel die Wartung des Konnektors und der VPN-Zugangsdienst fallen, ist eine Pauschale in Höhe von 248 Euro pro Quartal vorgesehen.


 

„Up to date“ mit dem elektronischen Heilberufsausweis


RhÄ: Frau Dr. Groß, was würden Sie einem niedergelassenen Kollegen raten, der unsicher ist, ob er den elektronischen Heilberufsausweis beantragen soll?
Groß: Um up to date zu sein, sollte man heute einen elektronischen Heilberufsausweis als normales und notwendiges Signaturinstrument sehen. Es ist klar, dass die Digitalisierung auch am Gesundheitswesen nicht vorbeigehen wird.

RhÄ: Welchen Mehrwert bringen die geplanten ersten Telematik-Anwendungen für Ärztinnen und Ärzte?
Groß: Jede Kollegin und jeder Kollege – sei es im ärztlichen Notdienst, sei es in der notärztlichen ambulanten Versorgung – wird zum Beispiel von der elektronischen Notfallakte zum Wohle der Patientenversorgung profitieren. Wie schnell sich das elektronische Rezept in der virtuellen Welt etablieren wird, werden wir sehen. Das hängt auch von der Akzeptanz der Bevölkerung ab.

RhÄ: Worauf sollten die Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf den Datenschutz bei der Telematik-Infrastruktur achten?
Groß: Ärztinnen und Ärzten obliegt aktuell viel Aufklärungsarbeit über den Umgang mit den Daten. Es ist ärztliche Aufgabe, die Patientinnen und Patienten darüber aufzuklären, welche Folgen unter Umständen ein Verbergen oder Löschen von Daten in der elektronischen Patientenakte haben kann. Überzeugend können wir aber nur sein, wenn wir der grundsätzlichen Datensicherheit dieses Systems vertrauen. Sie wurde in den vergangenen Jahren immer wieder vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Landesdatenschutzbeauftragten geprüft. Für mich ist die Telematik-Infrastruktur bei aller berechtigten Kritik ein gangbarer Weg. Sie ist um ein Vielfaches besser als Insellösungen der verschiedenen Software-Anbieter. Sie ist auch besser als elektronische Akten, die über Google oder Apple angeboten werden.

Das Interview führte Jürgen Brenn