Vorlesen
Misshandlung und Missbrauch von Kindern

NRW will kollegialen Austausch ermöglichen

21.07.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 8/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2021

Misshandelte Kinder: Ärzte wollen sich über Befunde austauschen können, unter anderem um eine Verschleierung der Taten durch Ärztehopping zu verhindern. © soupstock/stock.adobe.com

Bei einem konkreten Verdacht auf Kindesmisshandlung dürfen sich Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen künftig untereinander austauschen. Sie müssen dann nicht mehr befürchten, sich wegen einer Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht strafbar zu machen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP vor, über den der Landtag am 1. Juli beraten hat. Der Entwurf wurde anschließend in die Fachausschüsse überwiesen.

Der rechtzeitige Dialog über Befunde helfe Ärztinnen und Ärzten, Kindesmisshandlungen treffsicher und früher zu diagnostizieren, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das sei insbesondere dann wichtig, wenn Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder misshandelten, häufiger den Arzt wechselten, um ihre Taten zu vertuschen. Die Grundlage für die geplante Änderung des Heilberufsgesetzes hatte der Bund mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geschaffen. NRW ist das erste Bundesland, das vor diesem Hintergrund die ärztliche Schweigepflicht lockert.
 
Die Ärztekammer Nordrhein begrüßte diesen Schritt ebenso wie der Verein RISKID, der sich seit Jahren für eine Lockerung einsetzt. „Wir sind sehr erleichtert, dass die Politik diesen Weg gegangen ist“, sagte Vereinsgründer Dr. Ralf Kownatzki am Tag nach der Landtagsberatung im ZDF-Magazin „Volle Kanne“. Der ärztliche Austausch untereinander könne helfen, Sachverhalte zu klären. „Damit können wir früher Kindesmisshandlungen entdecken und Schritte einleiten“, erklärte Kownatzki, der in Duisburg eine Kinderarztpraxis betreibt. „Wir können aber auch Eltern schützen, die ungerechtfertigt in den Verdacht geraten, ihre Kinder zu misshandeln.“
 
RISKID betreibt ein elektronisches Informationssystem, bei dem sich Ärztinnen und  Ärzte bereits jetzt über Befunde und Diagnosen austauschen, wenn unklar ist, ob bei einem Kind ein Missbrauch oder eine Misshandlung vorliegen könnte.    

 

HK