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Eindringlicher Appell zum Impfen

25.11.2021 Seite 12
RAE Ausgabe 12/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2021

Seite 12

Die vierte Coronawelle überrollt das Land. Angesichts dieser Entwicklung hat sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein mit einem eindringlichen Appell an die Bevölkerung gewendet, sich impfen zu lassen. Neben der Pandemie prägten aber auch allgemeine gesundheitspolitische Themen die Debatte, darunter die Krankenhausreform und die Digitalisierung.

von Heike Korzilius

Es war ein ungewohntes Bild. Im seit Beginn der Coronapandemie so ruhigen Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf herrschte geschäftiges Treiben. Nach zwei reinen Online-Sitzungen tagte die Kammerversammlung am 13. November zum ersten Mal wieder in Präsenz. Angesichts der zugespitzten Coronalage galten Abstandsgebot und Maskenpflicht. Zutritt hatten nur Abgeordnete, die geimpft oder genesen waren. Mitglieder, die lediglich negativ getestet waren, hatten die Möglichkeit, in einem Nebenraum an der Versammlung teilzunehmen. Es gab aber niemanden, der dieses Angebot annehmen musste. „Die Situation ist einmal mehr sehr kritisch“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, in seinem Bericht zur Lage. Die vierte Welle treffe Deutschland heftig, wie auch andere europäische Länder, in denen die Impfquote hinter den erhofften Zielen zurückgeblieben sei. Derzeit liege die Quote der vollständig geimpften Personen hierzulande nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bundesweit über alle Altersgruppen hinweg bei 67,4 Prozent, in Nordrhein-Westfalen (NRW) bei 70,9. In der Altersgruppe ab 60 Jahre seien 85,6 Prozent der Menschen vollständig geimpft (NRW: 88,5 Prozent). Die Kammerversammlung richtete deshalb einen eindringlichen Appell an die Bürgerinnen und Bürger im Rheinland, alle empfohlenen Impfungen gegen COVID-19 so zeitnah wie möglich wahrzunehmen. Nur die konsequente Durchimpfung einschließlich gebotener Boosterimpfungen könne die aktuell exponentielle Verbreitung der Erkrankung bremsen und eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern, heißt es in einem Beschluss, dem die Kammerversammlung mit großer Mehrheit zustimmte. 

3-G am Arbeitsplatz ist sinnvoll

Vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung bezeichnete Kammerpräsident Henke die Pläne der möglichen Ampelkoalitionäre als sinnvoll, eine allgemeine 3-G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen. Dann dürften nur noch Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete vor Ort tätig werden. Dass die Koalitionäre aber beispielsweise die bundesweit einheitliche Umsetzung von 2-G plus Test an Orten, an denen sich Menschen nicht unbedingt aufhalten müssen, kategorisch ablehnen, sehe er skeptisch, erklärte Henke.  
Mitglieder der Kammerversammlung gingen sogar noch einen Schritt weiter. Für sie sprach Dr. Oliver Funken, Rheinbach: „Wir fordern einen isolierten Lockdown für die in Eigenverantwortung Ungeimpften, die möglichst flächendeckende Einführung einer 2-G-Regel und dass die Kontrollverpflichtung im öffentlichen und gewerblichen Raum konsequent umgesetzt wird.“ Das sei nötig, um die vierte Welle zu brechen, die Intensivstationen freizuhalten und die allgemeine medizinische Versorgung in Praxen und Krankenhäusern gewährleisten zu können, hieß es dazu in einer Beschlussvorlage. „Mit diesem Antrag zeigen wir, dass es uns nicht egal ist, was in diesem Land passiert“, sagte Funken, und die Mehrheit der Kammerversammlung stimmte ihm zu.

Kammerpräsident Henke warnte, mit steigender Inzidenz stiegen linear, wenn auch mit einem anderen Faktor als vor der Verfügbarkeit von Impfungen, nicht nur die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivstationen. Es steige auch die Zahl der Todesopfer. Er bezeichnete es als schockierend, dass die Uniklinik Düsseldorf Anfang November wegen erschöpfter Kapazitäten die stationäre Aufnahme von Intensivpatienten stoppen musste. Auch aus anderen Bundesländern wie Bayern oder Sachsen werde berichtet, dass die Intensivbetten wieder knapp würden, unter anderem weil es an Pflegepersonal fehle. „Das trifft dann nicht nur Coronapatienten, das trifft Patientinnen und Patienten mit anderen schweren Erkrankungen genauso“, erklärte Henke. Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal auf den Intensivstationen arbeiteten seit knapp zwei Jahren im Dauerstress. „Ich glaube, wir können uns alle ausmalen, dass die Abwanderungstendenzen gerade in der so wichtigen Intensivpflege weiter steigen werden, wenn wir nicht als Gesellschaft glaubhaft alles dafür tun, für Entlastung zu sorgen“, sagte der Kammerpräsident. Nach seiner Auffassung ist es wichtig, dass sich Ärztinnen und Ärzte weiter um diejenigen bemühten, die etwa aus Angst den Schritt zur Impfung nicht wagen. „Nicht drohen, sondern überzeugen sollte das Motto sein“, so Henke.Neben der Coronapandemie standen bei der Kammerversammlung auch allgemeine gesundheitspolitische Themen auf der Tagesordnung. Mit Blick auf die möglichen Ampelkoalitionäre in Berlin sagte Henke, er sei erleichtert, dass diese ausdrücklich keine Einheitsversicherung anstreben, sondern am dualen System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung festhalten wollen. Die logische Konsequenz daraus sei, dass jetzt auch endlich eine Novelle der völlig veralteten Gebührenordnung für Ärzte folgen müsse. „Wir können eine Fortschreibung der unendlichen Geschichte von Verschiebungen dieser mehr als fälligen Reform nicht hinnehmen“, betonte Henke. „Die GOÄ gehört in den Koalitionsvertrag.“ Er erneuerte zudem die Forderung an die Politik, ein Gesamtkonzept für die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) vorzulegen. Der Pakt für den ÖGD aus dem Herbst 2020, der in einem Zeitraum von sechs Jahren vier Milliarden Euro zusätzlich unter anderem für Personal und Digitalisierung vorsieht, müsse endlich mit Leben gefüllt werden. Dazu brauche es auch eine tariflich gesicherte, arztspezifische Vergütung aller im ÖGD tätigen Ärztinnen und Ärzte. „Wer die nicht abschließt, boykottiert der Pakt“, so Henke.

Der Kammerpräsident begrüßte es, dass sich die möglichen Koalitionäre von SPD, FDP und Grünen in ihrem Sondierungspapier dafür ausgesprochen hätten, das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen weiterzuentwickeln und in einigen Bereichen wie der Geburtshilfe und der Notfallversorgung anzupassen. In diese Richtung gingen auch die Beschlüsse der 94. Gesundheitsministerkonferenz der Länder von Anfang November. Dort hatten die Minister ihre Forderung bekräftigt, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen und das DRG-System unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten der Kliniken grundlegend zu überarbeiten. „Das geht in die richtige Richtung“, sagte Henke in Düsseldorf. Die hundertprozentige Finanzierung der Betriebskosten über Fallpauschalen habe zu inakzeptablen Verwerfungen geführt. Das hatte auch der 125. Deutsche Ärztetag am 1. November in Berlin kritisiert (siehe Seite 23).

In NRW ist eine Reform der Krankenhauslandschaft bereits angestoßen worden. Das Kabinett in Düsseldorf hat am 28. Oktober einen Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschlossen, der noch in diesem Jahr im Landtag beraten werden soll. „Der Gesetzentwurf bedeutet nicht mehr und nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Krankenhausplanung“, sagte Henke. Statt Betten sollten zukünftig tatsächliche Leistungen als maßgebliche Planungsgröße dienen. Ziel sei es, die Versorgung kleinteiliger zu steuern, Überkapazitäten in den Ballungsgebieten abzubauen und gleichzeitig die flächendeckende Grundversorgung auf dem Land zu erhalten. Wenn das gelinge, könne die Reform in NRW zu einer Blaupause auch für andere Länder werden, meinte Henke und betonte, dass die beiden Ärztekammern des Landes grundsätzlich hinter den Plänen stünden. 

Kammerhaushalt 2022

Die Ärztekammer Nordrhein erwartet für das Jahr 2022 bei einem unveränderten Beitragssatz der Mitglieder von 0,54 Prozent ein Beitragsaufkommen von 30 Millionen Euro. Der Kammerbeitrag basiert auf den ärztlichen Einkünften des Jahres 2020. Das veranschlagte Haushaltvolumen für das nächste Jahr bleibt gegenüber 2021 nahezu unverändert. Es verringert sich geringfügig um 79.300 Euro (– 0,2 Prozent) auf insgesamt 39,7 Millionen Euro. Der Haushaltsplan sei zu einem Zeitpunkt erstellt worden, an dem weiterhin nicht absehbar sei, wie lange die Coronapandemie und die damit verbundenen Einschränkungen noch dauerten, erklärte die Verbindungsfrau des Vorstandes zum Finanzausschuss, Dr. Anja Mitrenga-Theusinger. Für die Planungen sei angenommen worden, dass es ab dem Frühjahr 2022 zu einer Normalisierung der Verhältnisse kommen könnte. Sollte das schon früher der Fall sein, werde eventuell ein Nachtragshaushalt notwendig.

Die Kammerversammlung präzisierte in einem Beschluss noch einmal ihre Anforderungen an die Reform. Damit die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten erhalten bleibe, müsse sich die Krankenhausplanung am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren und gewährleisten, dass für die Versorgung notwendige Krankenhäuser auch angemessen finanziert würden. Sie dürften nicht in wirtschaftliche Schieflage geraten, weil sie beispielsweise keine lukrativen Spezialoperationen anböten. Da komplexe medizinische Leistungen in Zukunft überwiegend in spezialisierten Zentren erbracht werden sollen, muss nach Ansicht der Kammerversammlung auch die Weiterbildung angepasst werden. Damit angehende Fachärztinnen und Fachärzte die gesamte Breite ihres Faches erlernen könnten, müssten Weiterbildungsverbünde von Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen und Praxen geschaffen werden.

Eine weitere Baustelle, die die möglichen Ampelkoalitionäre in Berlin ihrem Sondierungspapier zufolge angehen wollen, ist die überbordende Bürokratie im Gesundheitswesen. Es greife allerdings zu kurz, wenn die Politik dabei nur die Pflege im Blick habe, kritisierte Kammerpräsident Henke: „Wir fordern, dass der Bürokratie- und Dokumentationsabbau in allen Gesundheitsberufen in Angriff genommen wird.“ Die Kernfrage laute: „Wo nützen die Daten der Patientenversorgung und wo sind sie ein reines Kontrollinstrument und Ausdruck einer Misstrauenskultur der Krankenkassen.“ Dasselbe gelte für die Strukturen der Telematik-Infrastruktur. Hier müsse der Nutzen für die Versorgung im Mittelpunkt stehen. „Die Telematik ist kein Selbstzweck, sie muss den Patientinnen und Patienten dienen oder mindestens verbesserten Organisationsabläufen in Praxis und Klinik“, forderte Henke. 
 

Wirksamer Schutz vor Cyberattacken

Der Kammerpräsident betonte, dass die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein sinnvollen Telematikanwendungen offen gegenüberstehen. In der Diskussion kritisierten Mitglieder der Kammerversammlung aber auch Schwachpunkte der Telematikanwendungen. So bemängelte etwa Wieland Dietrich, Essen, die automatische Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an die Krankenkassen und den Arbeitgeber von Patientinnen und Patienten, ohne dass diese zuvor ihr Einverständnis erklärt hätten. Das schüre nicht nur Konflikte im Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern sei auch ein wesentlicher Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Patienten. Außerdem warnte Dietrich vor den Risiken vernetzter Systeme durch Cyberattacken. Bei einer Telematikinfrastuktur mit Millionen von Zugriffsberechtigten müsse man grundlegend die Frage stellen, wie ein solches System überhaupt geschützt werden könne. Auch müsse man die erheblichen wirtschaftlichen Folgen für Praxen und Kliniken im Blick behalten, sagte Dietrich. Wenn der Gesetzgeber die digitale Vernetzung umsetzen wolle, dann müssten die Krankenkassen diese Folgekosten übernehmen.
Kritisch setzte sich die Kammerversammlung auch mit den sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auseinander. Dr. Christiane Groß, Wuppertal, wies darauf hin, dass die Gesundheits-Apps aktuell basierend auf der Selbstauskunft der Hersteller vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen würden. „Das heißt, wenn ein Hersteller sagt, es ist ein Nutzen da und der Datenschutz ist gewährleistet, dann kommen die Apps probeweise auf den Markt“, sagte Groß. „Ich bin mir aber nicht sicher, ob alle Kolleginnen und Kollegen tatsächlich wissen, dass die DiGAs noch nicht endgültig genehmigt sind, sondern sich in einem großen Test befinden.“ Bedenklich sei auch, dass Patientinnen und Patienten die Gesundheits-Apps direkt bei den Krankenkassen anfordern könnten, wenn sie eine entsprechende Diagnose vorwiesen. „Wir wissen nicht, wie viele Apps runtergeladen und ob sie überhaupt genutzt werden“, sagte Groß. „Das ist ein Riesenproblem auch angesichts der Kosten von 400 Euro und mehr je App.“ Nur wenn die DiGAs in ärztlicher Verantwortung verschrieben würden und ihr Nutzen sorgfältig evaluiert würde, könnten sie eine sinnvolle Ergänzung in der Patientenversorgung sein. 

Auch Dr. Ivo Grebe, Aachen, beklagte, dass Ärztinnen und Ärzte keine Rückmeldung erhielten, wenn sie eine DiGA verschrieben hätten. „Die Patientinnen und Patienten sind dann mit ihrer App alleine, und wir können keine Kontrolle mehr ausüben, was damit passiert“, sagte Grebe. „Ob das unser Arzt-Patienten-Verhältnis stärkt und unsere Arbeit in den Praxen erleichtert, das möchte ich stark in Zweifel ziehen.“ 

Einen klarstellenden Beschluss fasste die Kammerversammlung zum ärztlich assistierten Suizid. Sie erklärte das Verbot in der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein für nicht anwendbar. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 des Strafgesetzbuches zum Beispiel durch Sterbehilfevereine für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen, erklärte das Verfassungsgericht. Der 124. Deutsche Ärztetag hatte in der Folge im Mai dieses Jahres das berufsrechtliche Verbot des ärztlich assistierten Suizids aus § 16 der (Muster-)Berufsordnung gestrichen. In Nordrhein wollte man so weit noch nicht gehen, sondern vor einer Neufassung der hiesigen Berufsordnung mögliche gesetzliche Neuregelungen infolge des Urteils in der neuen Legislaturperiode abwarten. „Wir sollten in der ganzen Debatte allerdings nicht vergessen, dass die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung nach einem Beschluss des Deutschen Ärztetages im Mai nach wie vor keine ärztliche Aufgabe ist“, stellte Henke klar.
 

Große Solidarität mit Flutopfern

Der Kammerpräsident dankte den Ärztinnen und Ärzten für ihre Solidarität mit den Opfern der Flutkatastrophe im Juli dieses Jahres. Die Spendenbereitschaft sei enorm gewesen. Dank eines Spendenaufrufs und einer großzügigen Spende der Landesärztekammer Sachsen habe die Ärztekammer Nordrhein einen Betrag in sechsstelliger Höhe an vom Hochwasser betroffene Ärztinnen und Ärzte auszahlen können. Die Kammer habe darüber hinaus eine Anlaufstelle geschaffen, die die Flutopfer auch in finanziellen Fragen der Wiederaufbauhilfe berate. 

„Neben Solidarität und Hilfe muss auch das Nachdenken über Ursachen und Konsequenzen stehen“, mahnte Henke. Es sei unbestritten, dass der Klimawandel Extremwetterereignisse begünstige. Der Deutsche Ärztetag habe Anfang November unterstrichen, dass es ärztliche Pflicht sei, die Auswirkungen des Klimawandels zu benennen und die daraus resultierenden Gefahren für die Gesundheit aufzuzeigen und Gegenmaßnahmen einzufordern (siehe Seite 20). Um auch selbst einen Beitrag zum Erreichen der weltweiten Klimaziele zu leisten, hat die Kammerversammlung sich jetzt in Düsseldorf das Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. Der Ausschuss „Klimawandel und Gesundheit“ soll dafür Vorschläge erarbeiten und diese der Kammerversammlung im November 2022 vorlegen.
 


Neu gewählt

Dr. Thorsten Hornung ist neu in den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein gewählt worden. Der Dermatologe leitet an der Universitätsklinik Bonn die Stabsstelle Medizinmanagement. Im Marburger Bund setzt sich der 41-Jährige für kreative Arbeitszeitmodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein. Eine verantwortungsvolle, rasche und ärztlich begleitete Digitalisierung liegt ihm ebenso am Herzen wie die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit. Hornung folgt auf Michael Krakau. Der Internist und Facharzt für Intensivmedizin aus Köln hatte aus persönlichen Gründen sämtliche Ämter in der Ärztekammer und im Marburger Bund zur Verfügung estellt. Durch seine Wahl in den Vorstand scheidet Hornung automatisch aus dem Finanzausschuss der Ärztekammer Nordrhein aus. Auf diese Position wählte die Kammerversammlung Dr. Jonathan Sorge. 

Weil Dr. Christian Köhne seit 1. August Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein ist, schied er aus dem Verwaltungsausschuss der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) aus. Für ihn rückt Dr. Christiane Groß als Beisitzerin nach. Da sie mit ihrer Wahl den Aufsichtsausschuss der NÄV verlassen muss, wählte die Kammerversammlung als ihre Nachfolgerin Dr. Martina Franzkowiak de Rodriguez.


 

Nordrheinische Akademie konsolidiert sich

Nachdem durch die Coronapandemie mit ihren Kontaktbeschränkungen ein Großteil der Einnahmen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein weggebrochen war, befindet sich die Einrichtung auf Konsolidierungskurs. Man habe die Digitalisierung der Fortbildungsangebote vorangetrieben und bewege sich allmählich wieder Richtung Kostendeckung, betonte der Vorsitzende des Fortbildungsausschusses Professor Dr. Gisbert Knichwitz bei der Kammerversammlung am 13. November. Er kündigte an, dass im Januar der Start der neuen IT-Infrastruktur anstehe. www.akademie-nordrhein.de solle sich zur zentralen Kommunikationsplattform für die Fortbildung von Ärztinnen, Ärzten und Medizinischen Fachangestellten entwickeln. Für den 4. und 5. März 2022 kündigte Knichwitz den Kongress „Gute Führung in schwierigen Zeiten“ an. Anmeldung unter www.fortbildungskongress-nordrhein.de

Der Bericht der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 erscheint in einer der nächsten Ausgaben des Rheinischen Ärzteblatts. Die Kammerversammlung nahm zudem den Bericht über das Geschäftsjahr 2020 der Nordrheinischen Ärzteversorgung entgegen und entlastete deren Organe für das Geschäftsjahr 2020.


 

Die Entschließungen der Kammerversammlung am 13. November 2021 im Wortlaut finden Sie unter www.aekno.de/aerztekammer/kammerversammlung.