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Praxis

Den elektronischen Heilberufsausweis erfolgreich in Betrieb nehmen

25.10.2022 Seite 25
RAE Ausgabe 11/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2022

Seite 25

Die Transport-PIN muss durch individuelle PINs ersetzt werden, damit der eHBA einsatzbereit ist. © Gestaltung: Ioannis Christopoulos/Grafik: Bundesärztekammer
Wenn Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über das Mitgliederportal der Ärztekammer Nordrhein erfolgreich beantragt und erhalten haben, müssen sie ihren Ausweis aktivieren. Erst nach der Freischaltung kann der eHBA in der Telematikinfrastruktur (TI) genutzt werden. Die eHBA-Inbetriebnahme ähnelt der Einrichtung einer neuen SIM-Karte für ein Mobiltelefon.

von Ioannis Christopoulos

Mit aktuell rund 1,5 Millionen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) pro Woche, nimmt die erste TI-Massenanwendung kontinuierlich zu. Daher ist es essenziell, dass Ärztinnen und Ärzte ihren eHBA nach Erhalt ordnungsgemäß in Betrieb nehmen. Ärzte erhalten aus Sicherheitsgründen um ein paar Tage zeitversetzt zwei Sendungen rund um ihren eHBA:

  1. eine Zustellung mit dem eHBA selbst und 
  2. einen Brief mit den Transport-PINs und der PUK.

Die PUK ist nur dann relevant, wenn der eHBA durch dreimalige PIN-Falscheingabe gesperrt wurde. Dies gilt auch für die bei der eHBA-Freischaltung relevanten Transport-PINs. Die PUK entsperrt den eHBA. Ansonsten spielt die PUK im praktischen Alltag keine Rolle.

Für die eHBA-Inbetriebnahme sind zwei Dinge notwendig
  • Ärztinnen und Ärzte müssen ihren eHBA gegenüber dem Vertrauensdiensteanbieter freischalten lassen. Informationen darüber, wie konkret die Freischaltung abläuft, entnehmen sie dem Schreiben des Anbieters. In der Regel verweisen die eHBA-Anbieter auf eine bestimmte Internetseite (z. B. deren Kundenportal), wo die Ärzte ein entweder selbst oder vom Anbieter festgelegtes Passwort eingeben müssen.
  • Die auf dem eHBA-Kartenchip werkseitig eingerichteten Transport-PINs müssen von den Ärztinnen und Ärzten in ihre persönlichen PINs geändert werden. Hierzu werden eine geeignete Software sowie ein Kartenlesegerät benötigt. Die Softwarehäuser sind grundsätzlich in der Pflicht, den Arztpraxen eine Lösung bereitzustellen. Im Zweifel empfiehlt die Ärztekammer Nordrhein allen Praxisinhabern, sich an den eigenen Praxissoftwareanbieter zu wenden. Sollte dieser unerwartet jedoch keine Lösung zur eHBA-Aktivierung anbieten, können Arztpraxen alternativ kostenlose Software-Tools der eHBA-Anbieter verwenden.
Alternative Softwarelösungen zur eHBA-PIN-Änderung

Die Bundesdruckerei/D-Trust verweist auf das eigene Tool „D-Trust Card Assistant“. Das Tool kann über einen per E-Mail zur Verfügung gestellten Link der Bundesdruckerei heruntergeladen und installiert werden. Ärzte müssen sich vorab per E-Mail an ehealth-support(at)bdr.de oder telefonisch bei der Kundenhotline +49 (0) 30 2598-4050 melden.

medisign/DGN Service stellt auf ihrer Webseite www.medisign.de das „DGN PIN-Tool“ zur Verfügung (https://www.medisign.de/support/article/ehba-g2-pin-aenderung-mit-dem-dgn-pintool/). 

SHC und T-Systems empfehlen das Tool „SecCardAdmin“ (https://seccommerce.com/seccardadmin/). Das Programm kann auf der offiziellen Internetseite der Firma Seccommerce heruntergeladen werden.

Ohne die Transport-PINs ist die Aktivierung nicht möglich

Sollte aus irgendwelchen Gründen bei einem noch nicht aktivierten eHBA der Brief mit den Transport-PINs nicht oder nicht mehr vorliegen, können die darin enthaltenden Informationen nicht rekonstruiert werden. In diesem Fall ist die Beantragung eines neuen eHBA erforderlich.

Änderung der Signatur- und Karten-PIN

Auf dem eHBA müssen zwei PINs eingerichtet werden. Die Signatur-PIN (zum Signieren von Dokumenten) sowie die Karten-PIN (zur Anmeldung an Portalen). Technisch können beide PINs identisch gesetzt werden. Für die Etablierungsphase der neuen Prozesse empfiehlt es sich, vorübergehend die Signatur- und Karten-PIN identisch zu setzen. So reduziert sich das Risiko, PINs versehentlich zu verwechseln.

Die Ärztekammer Nordrhein rät Ärztinnen und Ärzten, die Aktivierung des eHBA umgehend nach Erhalt vorzunehmen. Sobald die Freischaltung ordnungsgemäß vorgenommen wurde, ist die Transport-PIN nicht mehr relevant und der eHBA betriebsbereit für TI-Anwendungen. 

Ioannis Christopoulos ist Prozessverantwortlicher für die eHBA-Ausgabe in der Ärztekammer Nordrhein.