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Stellungnahmen zum geplanten Digital-Gesetz

Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein

17.08.2023 Seite 8
RAE Ausgabe 9/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2023

Seite 8

© Generative AI/stock.adobe.com

Wenn durch die Digitalisierung Arbeitsabläufe vereinfacht und Prozesse optimiert werden könnten, bliebe mehr Zeit für die individuelle Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten. Dieses Potenzial müsse ausgeschöpft werden, sagte die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB) Dr. Susanne Johna mit Blick auf den Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). „Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen“. Sie forderte, dass diejenigen in die Entwicklung der Prozesse eingebunden werden, die in den Praxen und Krankenhäusern mit den Anwendungen arbeiten und nicht selten darunter leiden würden. Grundsätzlich begrüße der MB die geplanten Verbesserungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA), dem elektronischen Rezept, den Videosprechstunden und Telekonsilien sowie der Cybersicherheit. Gleichzeitig warnt die Ärztegewerkschaft in ihrer Stellungnahme vor dem Mehraufwand, der in Arztpraxen und Klinken entstehen werde. Der MB befürchtet zum Beispiel durch die Erstbefüllung der ePA und die regelmäßige Übertragung der Behandlungsdaten einen hohen zusätzlichen zeitlichen Aufwand für Vertrags- und Krankenhausärzte. Dieser Aufwand könne durch das vorhandene Personal nicht erledigt werden. 

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin betonte in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetz, dass die Erstbefüllung der ePA durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen müsse, die umfassend mit der Krankengeschichte der jeweiligen Patientinnen und Patienten vertraut seien. Nur so lasse sich gewährleisten, dass die Akte alle versorgungsrelevanten Informationen enthalte.

bre