Die Themen des 78. Deutschen Ärztetages Anfang Mai 1975 in Hamburg sind 50 Jahre später wieder aktuell: „Diskussionen um die Kostenexplosion und deren Eindämmung, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung bei ständig wachsenden Ansprüchen und Bedürfnissen der Bürger, um die Wahrung der Freiheit im Gesundheitswesen und der ärztlichen Berufsausübung“, waren zentrale Schwerpunkte der Debatten. Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) berichtete in seiner zweiten Mai-Ausgabe 1975 ausführlich über den Ärztetag. Die Beobachter schätzten die damalige Situation im Gesundheitswesen als „rau und auf Veränderungen gestimmt“ ein. Neben den gesundheitspolitischen Themen standen die Neugestaltung der Weiterbildung zum Allgemein- und Facharzt sowie eine „effektive, möglichst alle Ärzte umfassende berufliche Fortbildung“ auf dem Programm.
In der ersten Mai-Ausgabe 1975 des RÄ ging es unter anderem um eine Änderung der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung, die sich auf Ansprüche geschiedener Ehegatten aus der Rentenversorgung verstorbener Mitglieder bezog. Die bis dahin geltende Regelung, nach der diese leer ausgingen, sei mit dem geltenden Eherecht nicht mehr zu vereinbaren. Die Satzungsänderung sah deshalb vor, dass geschiedene Ehegatten verstorbener Mitglieder Hinterbliebenenrente erhalten, wenn die Unterhaltspflicht des Mitglieds festgestellt war. „Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist es gleichgültig, ob der Berechtigte eine Ehefrau oder ein Ehemann ist“,
erläuterte das RÄ.
bre