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Häufig gestellte Fragen zur alternativen, bedarfsorientierten Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Was ist das Unternehmermodell-AP
Ist diese Betreuungsform für mich zur Umsetzung des Arbeitsschutzes meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeignet?
Was muss ich tun, um Teilnehmerin / Teilnehmer am Unternehmermodell-AP zu werden?
Darf ich als Praxisinhaberin oder -inhaber die Pflichten des Arbeitsschutzes in meiner Praxis an eine andere Person übertragen?
Wo finde ich die Schulungstermine für die Motivations- und Informationsmaßnahmen nach DGUV V 2?
Wer darf an den Motivations- und Informationsmaßnahmen (MIM) teilnehmen?
Ab wann und wie lange gilt meine Praxis als "betreut"?
Wie geht es nach der MIM Erstschulung weiter? Sind weitere Fortbildungen notwendig?
Wo finde ich die Schulungstermine für die jährlichen 1,5 stündigen Fortbildungsmaßnahmen nach DGUV V 2?
Können auch Schulungen anderer Ärztekammern oder externer Anbieter für das Unternehmermodell-AP angerechnet werden?
Muss ich eine Gefährdungsbeurteilung vorweisen können?
Welcher Arzt darf die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen?
Ich bin selbst betriebsärztlich tätig, darf ich die Arbeitsmedizinische Vorsorge bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst durchführen?
Ich bin selbst Arbeits- oder Betriebsmediziner / -medizinerin, ist es sinnvoll trotzdem am Unternehmermodell-AP teilzunehmen?

Kontakt zur Fachkundigen Stelle UM-AP

Leitung:
Stefanie Esper M.A.
0211 / 4302 2204 
Stefanie.Esper(at)aekno.de

Sekretariat / Sachbearbeitung
Simone Aksoy 0211 / 4302 2207
 

unternehmermodell(at)aekno.de

0211 / 4302 5207