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39. Schlafmedizin


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Klassifikation und konservative Behandlung von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation und schlafbezogenen Störungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Schlafmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Innere Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Schlafmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im Schlaflabor, davon können

  • 6 Monate während der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Innere Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie bei einem Weiterbildungsbefugten für Schlafmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • schlafbezogenen Atmungsstörungen, Insomnien und Hypersomnien zentralnervösen Ursprungs, zirkadianen Schlafrhythmusstörungen, Parasomnien, schlafbezogene Bewegungsstörungen sowie Schlafstörungen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, Schlafstörungen, die assoziiert mit andernorts klassifizierbaren organischen Erkrankungen auftreten, und bei Einnahme und Missbrauch psychotroper Substanzen und Medikamente
  • den Grundlagen biologischer Schlaf-Wach-Rhythmen einschließlich deren Steuerung
  • der Erfassung tageszeitlicher Schwankungen physiologischer und psychologischer Funktionen
  • der Atmungs- und Thermoregulation einschließlich der hormonellen Regulation des Schlafes
  • den Grundkenntnissen über Träume und andere mentale Aktivitäten im Schlaf
  • ambulanten Screeninguntersuchungen bei schlafbezogenen Atmungsstörungen
  • der Durchführung und Befundung von Polysomnographien einschließlich kardiorespiratorischer Polysomnographien und Videometrie
  • der Messung von Vigilanzstörungen, Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit mittels psychologischer, computergestützter und polysomnographischer Test- und Untersuchungsverfahren einschließlich MSLT (Multiple sleep latency test)
  • der schlafmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie
  • verhaltenstherapeutischen Maßnahmen bei Insomnien, Parasomnien, Hypersomnien, Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus und schlafbezogenen Atmungsstörungen, z. B. Schlafhygiene, Schlafrestriktion, Stimuluskontrolle
  • der Lichttherapie
  • nasalen ventilationstherapeutischen Maßnahmen