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5. Betriebsmedizin


Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Weiterbildungszeit:
  • 36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1, davon
  • 12 Monate Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin
  • 6 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  • 18 Monate Betriebsmedizin / Arbeitsmedizin
  • 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8, die während der 18 Monate in betriebsmedizinischer/arbeitsmedizinischer Weiterbildung erfolgen sollen
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen
  • der Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen
  • der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezogenen Schulung
  • der Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
  • der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz
  • der Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation
  • der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz
  • der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit
  • der Arbeitshygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen Toxikologie
  • der Arbeits- und Organisationspsychologie einschließlich psychosozialer Aspekte
  • arbeitsmedizinischen Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen (einschließlich verkehrsmedizinischer Fragestellungen)
  • der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings und der betriebsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse
  • der ärztlichen Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen, der Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbsfähigkeit einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
  • der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
  • Arbeitsplatzbeurteilungen/Gefährdungsanalysen
  • Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
  • Ergometrie
  • Lungenfunktionsprüfungen
  • Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher apparativer Techniken
  • Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gefahrstoffe