Vorlesen

Sonstige medizinische Forschungsvorhaben


Hinweise zum Anwendungsbereich

Die Beratungspflicht besteht auch dann, wenn eine Bewertung einer anderen Ethik-Kommission vorliegt („Vorvotum“), da sich die Kammermitglieder von ihrer sachlich zuständigen Ethik-Kommission berufsethisch und berufsrechtlich nach § 15 BO beraten lassen müssen.

Der Antragsteller kann grundsätzlich eine Ermäßigung der Gebühren nach § 7 der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein stellen. Bitte begründen Sie Ihren Antrag und reichen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise ein (z.B. wenn die Studie nicht oder nur geringfügig finanziell unterstützt wird).

Die Ethik-Kommission nimmt am koordinierten Verfahren bei multizentrischen Forschungsvorhaben durch die zuständige Ethik-Kommission (Testphase) teil. Näheres finden Sie auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland e.V..

Sonstige Studien

Antragstellung

Der Antrag ist elektronisch über folgende E-Mail-Adresse zu stellen:

ethikantraege(at)aekno.de

Antragsunterlagen

Hinweis- und Checkliste für sonstige medizinische Forschungsvorhaben gemäß § 15 Berufsordnung

Checkliste der einzureichenden Unterlagen bei PMCF-Studien innerhalb der Zweckbestimmung und ohne invasive oder belastende Verfahren
(Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen)

Tool-Tipp

Es besteht die Möglichkeit zum Beispiel bei Formulierung der Probanden- / Patienteninformationen, Einwilligungserklärungen und ähnlichem die elektronische Erstellungshilfe eTIC zu nutzen.

eTIC – electronic Tool for Informed Consent documents
(Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein.

Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein

Hinweis

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein keine Unterlagen „Zur Kenntnis“ oder „Zur Information“ oder Ähnlichem entgegennimmt. Vor dem Hintergrund des Arzneimittel- und des Medizinproduktegesetzes geht die Ethik-Kommission vielmehr davon aus, dass Unterlagen vom Antragsteller stets zur Bewertung vorgelegt werden. Dies ist mit einer Gebührenforderung entsprechend der Gebührenordnung der Ärztekammer für eine nachträgliche Änderung verbunden.

Bei Studien, die der Ethik-Kommission gemäß § 15 Berufsordnung vorgelegt werden, sind ebenfalls keine Unterlagen zuzusenden, die lediglich einer Kenntnisnahme dienen sollen.

Die Antragsteller werden bereits im Votum der Ethik-Kommission ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Lediglich Änderungen, die nach dem Willen des Antragstellers bewertet und somit vom Votum der Kommission umfasst werden sollen, sind einzureichen. In diesem Sinne fasst die Ethik-Kommission etwaig zugesandte nachträgliche Änderungen auf und bewertet sie kostenpflichtig. Eine Ausnahme stellen Nachrichten über organisatorische oder administrative Änderungen dar, die zum Beispiel der Kontinuität des Kontaktes zum Antragsteller dienen. Diese verbleiben in der Geschäftsstelle ohne Vorlage bei den Vorsitzenden.

 

Zentrale E-Mail-Adressen der Ethik-Kommission

Neuanträgen und Anträgen zu laufenden Studien: ethikantraege(at)aekno.de

SUSARS: SUSAR(at)aekno.de

sonstige Anfragen: ethik(at)aekno.de

Mehr