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Berufsrechtliche Beratung nach § 15 Berufsordnung


Hinweise zum Anwendungsbereich

  1. Die Beratungspflicht besteht auch dann, wenn eine Bewertung einer anderen Ethik-Kommission vorliegt („Vorvotum“), da sich die Kammermitglieder von ihrer sachlich zuständigen Ethik-Kommission berufsethisch und berufsrechtlich nach § 15 BO beraten lassen müssen.
  2. Der Antragsteller kann grundsätzlich eine Ermäßigung der Gebühren nach § 7 der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein stellen. Bitte begründen Sie Ihren Antrag und reichen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise ein (z.B. wenn die Studie nicht oder nur geringfügig finanziell unterstützt wird).
  3. Die Ethik-Kommission nimmt am koordinierten Verfahren bei multizentrischen Forschungsvorhaben durch die zuständige Ethik-Kommission (Testphase) teil.
    Die Testphase findet mit multizentrischen prospektiven Datenerhebungen (Anwendungsbeobachtungen gemäß § 67 Abs. 6 AMG) und anderen nicht-interventionellen Forschungsvorhaben statt.
    Andere Studien, zum Beispiel randomisierte Studien, können noch nicht in das Verfahren eingeschlossen werden.
    Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie ein harmonisiertes Votum der an dem Forschungsvorhaben beteiligten Ethik-Kommissionen erhalten. Das Votum ist dadurch unter den beteiligten Kommissionen inhaltlich abgestimmt, so dass Sie eine einheitliche Entscheidung zu ihrem Forschungsvorhaben in der Regel erhalten. Aufgrund der unterschiedlichen Berufsordnungen in den jeweiligen Bundesländern kann es jedoch in Ausnahmefällen zu inhaltlichen Abweichungen der Voten kommen.
    Näheres finden Sie auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland e.V..
    Sonstige Studien
  4. Studien, die die Ausnahmevoraussetzungen des § 23b MPG erfüllen, werden auf der Grundlage des § 15 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte beraten (Beratungspflicht!). Bitte beachten Sie bei der Einreichung der Unterlagen die vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland e.V. empfohlene Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
    Check­liste für Antrag­sun­ter­la­gen bei Stu­dien nach § 23b MPG

Rechtsgrundlagen

§ 15 Abs. 1 Berufsordnung

§ 7 Heilberufsgesetz NRW


 

Antragstellung

Bitte reichen Sie alle Unterlagen per E-Mail an ethikantraege(at)aekno.de (Dateiformat: PDF, unverschlüsselt) ein.

a) Studien zur biomedizinischen Forschung am Menschen

Hinweis- und Checkliste für Studien zur biomedizinischen Forschung am Menschen gemäß § 15 BO (Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer, Stand: Februar 2021)

b) Koordiniertes Verfahren bei multizentrischen Forschungsvorhaben durch die zuständige Ethik-Kommission (Testphase)

Bitte geben Sie bei ihrer Antragstellung die an dem Forschungsvorhaben beteiligten Kommissionen unter Verweis auf das koordinierte Verfahren an.

Wir weisen darauf hin, dass sich an dem Beratungsumfang sowie dem –verfahren der Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein dadurch nichts ändert. Es werden daher die gleichen Gebühren für die Tätigkeit der Ethik-Kommission nach § 7 Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein erhoben.

c) Biobank

Hinweise für Antragsteller vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen

d) Sonstiges

Musterpapiere des Arbeitskreises Medizinischer Ethikkommissionen

Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen

Tool-Tipp

elektronische Erstellungshilfe für die Probanden- / Patienteninformation und Einwilligung für Antragsteller
(Ethikkommission der Technischen Universität München)

Checkliste für prospektive Datenerhebungen

Die Checkliste des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen für prospektive Datenerhebungen (2018) findet sich auf der Seite "Sonstige Studien"

Checkliste

Zentrale E-Mail-Adressen der Ethik-Kommission

Neuanträgen und Anträgen zu laufenden Studien: ethikantraege(at)aekno.de

SUSARS: SUSAR(at)aekno.de

sonstige Anfragen: ethik(at)aekno.de

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