Sonstige medizinische Forschungsvorhaben
Antragstellung
Der Antrag ist elektronisch über folgende E-Mail-Adresse zu stellen:
Leitfaden für Antragsteller
(Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen)
Antragsunterlagen
Bitte verwenden Sie ausschließlich die neuen, einheitlichen Antragsunterlagen des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen.
Sonstige Studien
(Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen)
Tool-Tipp
Es besteht die Möglichkeit für die Formulierung der Probanden- / Patienteninformationen, Einwilligungserklärungen und ähnlichem die elektronische Erstellungshilfe eTIC zu nutzen.
eTIC – electronic Tool for Informed Consent documents
(Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen)
Registrierung Klinischer Studien in einem öffentlichen Studienregister
Die Registrierung von Forschungsvorhaben mit Beteiligung von Versuchspersonen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank fördert die Transparenz in der klinischen Forschung. Das International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) fordert für alle klinischen Studien, die in einer der teilnehmenden Zeitschriften publiziert werden sollen, eine prospektive Registrierung in einem von der WHO anerkannten Register.
In der Deklaration von Helsinki wird dies ebenfalls gefordert (Artikel 35: "Jedes Forschungsvorhaben, an dem Versuchspersonen beteiligt sind, ist vor der Rekrutierung der ersten Versuchsperson in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu registrieren.").
Die Musterberufsordung für Ärzte (MBO-Ä) verweist in § 15 Abs. 3 auf die Deklaration von Helsinki. Damit ist eine Registrierung für Ärztinnen und Ärzte berufsrechtlich geboten.
Die Ethik-Kommission empfiehlt dazu ein von der WHO anerkanntes Register wie beispielsweise das DRKS - Deutsche Register Klinischer Studien.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein.

