Vorlesen

Entschließungen der Kammerversammlung am 10. März 2018 im Wortlaut


Ärzteschaft fordert: Ärzte, Pflegende, Rettungskräfte und Feuerwehrleute besser vor Gewalt schützen

Die Kammerversammlung fordert Politik und Gesellschaft auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um Ärztinnen und Ärzten, medizinisches Personal und andere Rettungskräfte vor Gewalt zu schützen. Die wiederholten Angriffe auf Rettungskräfte müssen ein Weckruf an die Gesellschaft, die Politik und jeden einzelnen sein, der Verrohung entgegenzutreten.

Respekt und gegenseitige Achtung entscheiden über das Zusammenleben in einer Gesellschaft. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für eine Kultur der Wertschätzung von Rettern, deren Beruf und Berufung die Hilfeleistung für Mitmenschen ist, zu sorgen.

Es ist daher höchste Zeit, eine gesellschaftliche Kampagne „Mehr Respekt vor Rettern“ anzustoßen, damit es auch zukünftig noch ausreichend Menschen gibt, die Hilfe für andere leisten wollen und können.

Außerdem müssen Ärztinnen und Ärzte und die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notaufnahmen, Notfallpraxen sowie im ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Schutzbereich des § 115 StGB aufgenommen werden.

Arbeitgeber müssen durch geeignete Maßnahmen für größtmögliche Sicherheit des Personals sorgen. Dazu gehören eine ausreichende Personalausstattung auch nachts und am Wochenende sowie arbeitgeberfinanzierte Schulungen zu Deeskalationstechniken und zum Umgang mit aggressiven Patienten und Angehörigen.


Nordrheinische Ärzteschaft fordert: Unabhängiger Medizinischer Dienst statt MDK

Die Kammerversammlung unterstützt die Absicht der Koalitionspartner auf Bundesebene, die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) zu gewährleisten.

Die Kammerversammlung betont, dass hierzu ein Medizinischer Dienst in unabhängiger Trägerschaft erforderlich ist.

Weiterhin fordert die Ärzteschaft von den Krankenkassen, Transparenz darüber zu schaffen, wie oft Anträge abgelehnt und erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden.


Ärzteschaft warnt vor Einheitsgebührenordnung - Einheitsgebührenordnung schafft Zweiklassen-Medizin

Die Kammerversammlung warnt die Politik vor der Einführung einer Einheitsgebührenordnung.

Ein innovationsfähiges Gesundheitssystem braucht auch in Zukunft eine staatliche Gebührentaxe zur korrekten Bewertung der einzelnen, individuell erbrachten ärztlichen Leistungen.

Eine Einheitsgebührenordnung hingegen löst kein Problem. Stattdessen gefährdet sie die international beneidete Leistungsfähigkeit und Sicherheit des deutschen Gesundheitswesens für alle Patientinnen und Patienten.

Deswegen darf das duale Krankenversicherungs- und Vergütungssystem in Deutschland nicht ausgehöhlt oder gar abgeschafft werden, sondern ist durch eine patientengerechte Fortentwicklung zu stärken.

Den Koalitionspartnern auf Bundesebene ist nämlich darin zuzustimmen, dass sowohl die ambulante Vergütung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die privatärztliche Gebührenordnung (GOÄ) reformiert werden müssen.

Auf diese Reformen muss die im Koalitionsvertrag vorgesehene wissenschaftliche Kommission ihre Vorschläge ausrichten. Dabei ist auf den sich in Abstimmung befindlichen Vorschlag für eine Novelle der GOÄ zwischen Ärzteschaft und Privater Krankenversicherung zurückzugreifen.


Kommission zur Vergütung im Gesundheitswesen - Ärzteschaft beteiligen

Die Kammerversammlung begrüßt die Absicht der Koalitionspartner auf Bundesebene, die Vergütung im Gesundheitswesen am Versorgungsbedarf der Bevölkerung und am Stand des medizinischen Fortschritts auszurichten.

Sie fordert die künftige Bundesregierung auf, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung an der Arbeit der dazu im Koalitionsvertrag vorgesehenen Kommission zu beteiligen.

Nur so kann gewährleistet werden, dass bei den von den Koalitionspartnern zu Recht als notwendig bezeichneten Reformen der bestehenden Vergütungssysteme der medizinische Sachverstand und das praktische Versorgungswissen der Gesamtärzteschaft einfließt.


Im Interesse der Patienten - Freiberuflichkeit statt Konzernbildung

Die Kammerversammlung beobachtet mit Sorge, dass Konzerne zunehmend Arztsitze aufkaufen. Der Einstieg von Fremdkapitalgebern in die ambulante Versorgung birgt die Gefahr, dass die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten gegenüber den Renditeinteressen von Konzernen in den Hintergrund treten können.

Regionale Monopole schränken die Wahlfreiheit von Patientinnen und Patienten ebenso ein wie die freiberuflichen Niederlassungsmöglichkeiten jüngerer Ärztinnen und Ärzte. Konzernbildung in den Ballungsräumen trägt im Übrigen nicht zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung bei.

Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen der Selbstverwaltung auf, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und im Interesse der Patientinnen und Patienten den freiberuflichen Charakter der ambulanten Versorgung, auch in eigener Praxis, zu erhalten. Dazu sollte im Gesetz verankert werden, dass in der Patientenversorgung tätige Ärzte als Gesellschafter immer eine Mehrheitsstellung haben müssen.

Darüber hinaus sind die Regelungen für die Zulassung zu überprüfen und so anzupassen, dass die Zulassungsausschüsse ihre Entscheidungen an den Erfordernissen einer guten regionalen Versorgung ausrichten können. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn Medizinische Versorgungszentren nicht unbegrenzt Arztsitze aufkaufen dürfen.

Es gilt, eine vielgestaltige und vitale ambulante Versorgungslandschaft mit Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren zu erhalten. Selbständige wie angestellte Ärztinnen und Ärzte müssen auch in Zukunft als Angehörige eines freien Berufes das Wohl ihrer Patientinnen und Patienten an die erste Stelle setzen können.


Aufhebung von Budgetierung und Leistungsbeschränkungen kann Wartezeiten auf Arzttermine verkürzen - Terminservicestellen und Verlängerung von Pflichtzeiten sind ungeeignet

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stellt fest, dass Terminservicestellen der falsche Weg sind, um Wartezeiten auf Arzttermine in der ambulanten Medizin zu verkürzen. Im Gegenteil entziehen diese Stellen mit ihren unangemessen hohen Kosten dem System Mittel, die in der Versorgung fehlen.

Deshalb wird es strikt abgelehnt, Terminservicestellen gar auszubauen, so wie es im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgesehen ist.

Notwendiger und geeigneter Schritt ist stattdessen die Abschaffung der Budgetierung in der ambulanten Medizin!

Die politische Vorstellung, die heute üblichen Arbeitszeiten der Vertragsärzte von in der Regel 50 Wochenstunden und mehr durch Gesetze verlängern zu wollen, ist populistisch, dabei besonders unter Budgetbedingungen ungeeignet und realitätsfremd. Bereits heute werden infolge der Budgetierung bis zu 25 % der ärztlichen Leistungen nicht bezahlt! Durch eine solche Politik würde allein der ärztliche Nachwuchs abgeschreckt.

Neben dem Wegfall der Budgetierung ist es für die Verkürzung von Wartezeiten erforderlich, dass

  • Leistungsbegrenzungen (Patientenzahlbegrenzungen, Patientenzahl-zuwachsbegrenzungen, Begrenzungen ärztlicher Leistungen) wegfallen,
  • alle ärztlich notwendigen Leistungen durchgängig und ohne „Abstaffelung“ angemessen bezahlt werden,
  • Ärzte endlich wirkungsvoll von bürokratischen Aufgaben entlastet werden,
  • dem Nachwuchsmangel in der ambulanten Medizin entgegen gewirkt wird,
  • die ambulante Weiterbildung in allen grundversorgenden Fachgruppen gefördert und ausgebaut wird,
  • die Niederlassung selbständiger Ärzte auf breiter Ebene gefördert wird - dies erfordert neben den vorgenannten Maßnahmen eine Liberalisierung und wieder mehr gesellschaftliche Anerkennung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit.

Refinanzierung steigender Personal- und Investitionskosten durch Aufhebung der Budgetierung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung

Analog der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuordnung der Personalkosten am Krankenhaus fordert die Kammerversammlung die Politik zu vergleichbaren Schritten im ambulanten Sektor auf. Nur durch die komplette Aufhebung der Budgets wird es zukünftig möglich sein, eine angemessene Bezahlung von qualifiziertem medizinischem Personal im vertragsärztlichen Bereich zu garantieren und notwendige Investitionen im Bereich von Digitalisierung und Datenschutz zu realisieren.


Quereinstieg Allgemeinmedizin

Die Kammerversammlung begrüßt die Aktivitäten der Landesregierung zur Förderung des Quereinstieges in die Allgemeinmedizin zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung auch in den ländlichen Gebieten.


Kein Ersatz von medizinischen Inhalten durch weitere technische Inhalte im Medizinstudium

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt die Planung der Universität Siegen ab, in einer Fakultät „Lebenswissenschaft“ ein gemeinsames Bachelor-Studium von angehenden Ärzten und Ingenieuren einzuführen.


Kein Bachelor-/Master-Abschluss im Studium der Humanmedizin

Die Kammerversammlung lehnt einen Bachelor-/Master-Abschluss für das Studium der Humanmedizin ab.


Nordrheinische Ärzteschaft fordert: Kosten für das gesamte medizinische Personal der Krankenhäuser vom Fallpauschalen-System ausnehmen

Die Kammerversammlung begrüßt die Absicht der Koalitionspartner auf Bundesebene, die Finanzierung von Personalkosten im Krankenhaus neu zu ordnen.

Die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen der Mitarbeiter, wie sie der Koalitionsvertrag in Verbindung mit einer Nachweispflicht für die Krankenhäuser vorsieht, ist ein richtiger Schritt.

Noch wichtiger ist geplante Herausnahme der Personalkosten aus der DRG-Finanzierung. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, in den Krankenhäusern für eine stärker bedarfsorientierte und weniger erlösorientierte Personalpolitik zu sorgen.

Dieser richtige Ansatz ist aber nicht nur auf die Pflege, sondern auch auf das gesamte medizinische Personal anzuwenden. Denn ansonsten resultieren neue Brüche und Fehlanreize.

Die notwendige Trendwende von einer verfehlten Ökonomisierung hin zur vorrangigen Orientierung am medizinisch, pflegerisch und menschlich Erforderlichen wird nur über eine Neuausrichtung gelingen, die medizinisches und pflegerisches Personal gleichermaßen im Blick hat.


Angemessene Beteiligung der nachgeordneten Ärztinnen und Ärzte an den Erlösen aus wahlärztlicher Behandlung („Pool-Beteiligung“) - hier: die Klinikträger müssen die strikte Einhaltung der ärztliche Berufsordnung sicherstellen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Klinikträger in Nordrhein auf, die strikte Einhaltung der ärztlichen Berufsordnung auch ihrerseits dahingehend sicherzustellen, dass § 29 Abs. 3 der Berufsordnung einschließlich der Ergänzung aus 2011 eingehalten werden und alle nachgeordneten Ärztinnen und Ärzte an den Erlösen aus wahlärztlicher Behandlung („Pool-Beteiligung“) beteiligt werden.


Unterstützung und Weiterentwicklung „Klinik-Codex“

Die Kammerversammlung begrüßt den von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und vielen anderen Berufsverbänden entwickelten Klinik Codex „Medizin vor Ökonomie“ (veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt am 8. Dezember 2017, Heft 49/2017) und unterstützt ausdrücklich das Vorhaben der  DGIM und anderer Berufsverbände, eine vergleichbare Leitlinie auch für den ambulanten Bereich zu entwerfen und noch in diesem Jahr zu veröffentlichen.


Organspende fördern – Transplantationsbeauftragte freistellen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die anteilige Freistellung der in Entnahmekrankenhäusern verantwortlichen Transplantationsbeauftragten von ihren Routinearbeiten ein.

Damit die Transplantationsbeauftragten ihren speziellen Aufgaben im komplexen Ablauf eines Organspendeprozesses umfänglich nachkommen können, fordert die Kammerversammlung darüber hinaus eine höhere Akzeptanz von deren Arbeit bei den Klinikleitungen ein.


Notdienst

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt die Absicht der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, die Erreichbarkeit der "Notdienst-Rufnummer 116117" zu optimieren. Besonders die Ausweitung der Erreichbarkeit der Telefon-Service-Stelle rund um die Uhr (24/7), auch während üblicher Sprechstundenzeiten von Arztpraxen, kann helfen, Nachfragespitzen abzubauen und Patientenströme besser auf die für das Beschwerdebild zweckmäßige Versorgungsebene zu lenken.

Zusätzlich ist die Vernetzung der Service-Zentrale mit den Feuerwehr-Notrufen 112 auszubauen. Deshalb unterstützt die Kammerversammlung eine enge Kooperation zwischen den Leitstellen und der Arztrufzentrale in unserem Landesteil und darüber hinaus. Insbesondere begrüßt die Kammerversammlung für die Steuerung der Patientenströme relevante Modellprojekte und fordert deren zügige Realisierung.


Sektorenübergreifende Notfallversorgung

Die Kammerversammlung begrüßt die Absichten der Politik auf Bundes- und Landesebene, die sektorenübergreifende Notfallversorgung zu fördern. Künftig sollen Patientinnen und Patienten nicht mehr vor die Entscheidung gestellt werden, entweder die Notaufnahme eines Krankenhauses oder die Notfallpraxen des ambulanten ärztlichen Notdienstes aufzusuchen. Denn beide Einrichtungen sollen in Zukunft über eine gemeinsame Patientenaufnahme erreichbar sein.

Dazu hält die Kammerversammlung fest:

  1. Die Weiterentwicklung des bestehenden Systems durch die Etablierung gemeinsamer Patientenaufnahmen von Krankenhausnotaufnahmen und Notfallpraxen ist richtig. Diese gemeinsamen Patientenaufnahmen sind von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gemeinsam aufzubauen und zu betreiben.
  2. Die Etablierung der gemeinsamen Einrichtungen ist mit Kosten verbunden. An vielen Stellen wird ein gemeinsames Konzept nur mit Hilfe baulicher Veränderungen zu realisieren sein. Dafür sind die notwendigen Mittel bereitzustellen.
  3. Die organisatorische Zusammenführung der Patientenaufnahme muss fachlich von der Entwicklung eines geeigneten Systems der qualifizierten Ersteinschätzung von (tatsächlichen und vermeintlichen) Notfallpatienten begleitet werden. Dazu gehört auch die Definition sinnvoller Qualitätsparameter. Bei der Entwicklung und Evaluierung solcher Systeme sind die Ärztekammern einzubeziehen.
  4. Auch in Zukunft wird es nicht möglich sein, an jedem Krankenhaus eine gemeinsame Anlaufstelle für ambulante Notfallpatienten vorzuhalten. Die gemeinsamen Anlaufstellen müssen deswegen personell und strukturell so gut ausgestattet und finanziert werden, dass sie die Patientenströme über ihre Attraktivität lenken („Abstimmung mit den Füßen“). Parallel muss die Etablierung dieser Anlaufstellen mit einem Kommunikationskonzept für die Bevölkerung verbunden werden, das mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren ist. Außerdem  sind Kooperationskonzepte zwischen den gemeinsamen Einrichtungen und den Krankenhäusern ohne solche Einrichtungen zu entwickeln.
  5. Für die Finanzierung dieses neuen Systems müssen Mittel außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung bereitgestellt werden.

Qualifizierte Ersteinschätzung über alle Versorgungsebenen

Die qualifizierte Ersteinschätzung ist ein bewährtes Verfahren zur Triagierung/Sichtung von Patienten. Die Kammerversammlung Nordrhein fordert die verbindliche Einführung und Evaluierung von einheitlichen Fragenkatalogen und Algorithmen für alle Portal- und Notfallpraxen und eine einheitliche abgestimmte Anwendung mit den Rettungsleitstellen und der Arztrufzentrale.


Ärztliche Qualitätssicherung im Rettungsdienst

Die Kammerversammlung beschließt zur Steigerung der präklinischen Versorgungsqualität die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin als notwendige Voraussetzung für den Einsatz als Notärztin/Notarzt einzuführen.

Die Fachkunde Rettungsdienst wird ab dem 1.1.2019 nicht mehr erteilt, die bestehenden Fachkunden gelten weiter.


Datenschutz nur für Gesunde?

Vor dem Hintergrund der jüngsten Cyberattacken auf das hochabgesicherte Netz der Bundesregierung fordert die Kammerversammlung Nordrhein, die geplante Telematik-Infrastruktur mit zentraler Datenhaltung unter den Gesichtspunkten Vertraulichkeit, Finanzierbarkeit und Praktikabilität erneut zu überdenken.


Wiederholte Cyberangriffe auf angeblich „sichere Systeme“ machen Datenhaltung in Praxen und Kliniken und größte Vorsicht bei der Anbindung an zentrale IT-Strukturen erforderlich

Wiederholte Cyberangriffe auf angeblich sichere IT-Systeme in Deutschland und anderen Ländern zeigen, dass in vernetzten IT-Strukturen, wie Clouds, gespeicherte Daten auf Dauer nicht gesichert werden können. Dies gilt auch für Gesundheitsdaten.

Cyberangriffe auf Kliniken und Praxen haben in der jüngeren Vergangenheit die Patientensicherheit bereits gefährdet. In Kliniken konnten nach Hackerangriffen lebensnotwendige Operationen nicht durchgeführt werden.

Der Cyber-Diebstahl von Millionen von Patientendaten in den USA, Australien, Norwegen und anderen Ländern in den vergangenen Jahren verletzt ärztliche Schweigepflicht, den Datenschutz und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Zudem werden Patienten und Bürger möglicherweise Benachteiligungen durch den Missbrauch ihrer Daten ausgesetzt.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert, dass auf eine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten oder auch auf die Speicherung in Clouds möglichst verzichtet werden sollte. Sie fordert eine moderne und dezentrale Punkt-zu-Punkt-Kommunikation im Gesundheitswesen unter höchsten Datenschutzkriterien.

Kritische Gesundheitsdaten sollen nur in der Hand von Ärzten in Praxen, MVZs und Kliniken und / oder in der Hand von Patienten gespeichert werden.

In Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutzverordnung sind darüber hinaus, insbesondere für Gesundheitsdaten, das Prinzip der Datensparsamkeit und das individuelle Recht auf Löschung von Gesundheitsdaten zu beachten.


­ 

Weiterbildung - Clinician Scientist

Im Rahmen von im Gebiet der Ärztekammer Nordrhein durchgeführten „Clinician Scientist“-Programmen abgeleistete Forschungszeiten sind grundsätzlich auf die Weiterbildung anrechenbar. Art der Tätigkeit und Ausmaß ihrer Anrechnungsfähigkeit auf die im Rahmen der Weiterbildung zu erwerbenden Kompetenzen sind jeweils vor Beginn des Forschungsprojektes mit der Ärztekammer zu konsentieren.

Persönlich vermittelte Weiterbildung und Patientenbezug sind dabei unerlässliche Voraussetzungen für die Genehmigung der Kammer.

Die zur Anmeldung zur Facharztprüfung vorzulegenden Zeugnisse müssen jeweils projektbezogen den genauen Zeitraum der Tätigkeit ausweisen.

Diese Regelung gilt auch für Teilnehmer an „Clinician Scientist“-Programmen außerhalb des Gebietes der Ärztekammer Nordrhein, sofern die oben genannten Kriterien dem Sinn nach erfüllt sind.

Parallel besteht weiterhin die Möglichkeit, Zeiten in der Forschung im Wege der Einzelfallprüfung
für maximal 6 Monate auf die Weiterbildung anrechnen zu lassen.