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Große Koalition muss auch die Personalkosten für Ärzte aus DRG-System an Kliniken herausnehmen

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Düsseldorf, 10.3.2018. Die rheinische Ärzteschaft begrüßt die Absicht der neuen Großen Koalition in Berlin, die Pflegepersonalkosten künftig nicht mehr im Fallpauschalen-System abzubilden, sondern gesondert zu finanzieren. Allerdings müsse dieser richtige Ansatz nicht nur auf die Pflege, sondern auf das gesamte medizinische Personal angewendet werden. „Denn ansonsten resultieren neue Brüche und Fehlanreize“, heißt es in einer Entschließung, die die Kammerversammlung am Samstag,10. März 2018 in Düsseldorf gefasst hat. 

„Die notwendige Trendwende von einer verfehlten Ökonomisierung hin zur vorrangigen Orientierung am medizinisch, pflegerisch und menschlich Erforderlichen wird nur über eine Neuausrichtung gelingen, die medizinisches und pflegerisches Personal gleichermaßen im Blick hat“, so die rheinischen Delegierten weiter.

Die nahezu vollständige Leistungsfinanzierung über das DRG-System habe die Krankenhäuser über die vergangenen Jahre zunehmend einem ökonomischen Druck ausgesetzt. Daraus hätten sich erhebliche Fehlanreize ergeben, einerseits Leistungen mit hohem Finanzierungsbeitrag auszuweiten und andererseits alle Kosten zu reduzieren, deren Nachweis zur Abrechnung im DRG-System nicht erforderlich ist. Dies sei im erheblichen Maße zu Lasten der Zeit gegangen, die das medizinische und pflegerische Personal für die Patientinnen und Patienten aufbringen könne.

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9. Kammerversammlung am 10. März 2018 - Pressemitteilungen und Entschließungen im Wortlaut


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