Arztausweis
Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein erhalten auf Antrag einen kostenfreien Arztausweis. Dieser dient zum Beispiel zur Vorlage in Apotheken oder bei Fortbildungsveranstaltungen. Es handelt sich um einen Sichtausweis mit Lichtbild und Einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN).
Den Sichtausweis können Sie nicht für Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen. Dafür benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Informationen zum Arztausweis
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeit
Das Ablaufdatum ist aufgedruckt und beträgt maximal fünf Jahre.
Sperrung, Verlust, Diebstahl
Die Sperrung erfolgt über das Mitgliederportal oder persönlich in der für Sie zuständigen Kreisstelle.
Verlängerungsmöglichkeit
Der Arztausweis kann nicht verlängert werden. Drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Arztausweis beantragt werden.
Zustellung
Bei der Beantragung über das Mitgliederportal erfolgt die Zustellung an die Meldeanschrift. Bei der persönlichen Antragstellung, nehmen Sie den Arztausweis direkt mit.
Fortgeltung
Arztausweise, die von einer anderen Ärztekammer ausgestellt worden sind, behalten ihre Gültigkeit. Es ist kein Austausch erforderlich.
Antrag
Die Beantragung eines Arztausweises erfolgt online über das Mitgliederportal der Ärztekammer Nordrhein www.meineaekno.de. Gehen Sie dort zum Bereich "Arztausweis" und klicken Sie auf "Beantragung Arztausweis". Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ein aktuelles Foto im Rahmen des Antrags hochladen, auf dem Sie gut erkennbar sind, es einen neutralen Hintergrund hat und keine anderen Personen abgebildet sind.
Falls Sie das Mitgliederportal nicht nutzen möchten, besteht die Möglichkeit, den kostenfreien Arztausweis in ihrer Kreisstelle zu beantragen und sofort mitzunehmen.
In diesem Fall bitten wir Sie, vorbei telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
