eHBA der Generation 2.0 müssen aus Sicherheitsgründen ersetzt werden
Für viele Ärztinnen und Ärzten besteht Handlungsbedarf

Aus Sicherheitsgründen dürfen ab dem 30. Juni 2026 keine eHBA der Generation 2.0 mehr verwendet werden. Das hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt. Die bisherigen eHBA 2.0 müssen bis Mitte 2026 gegen eHBA der Generation 2.1 getauscht werden, deren Verschlüsselung dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt, den Austausch der Karten zeitnah zu erledigen, um die Dienste, die einen eHBA benötigen wie zum Beispiel eAU oder E-Rezept, auch ab 1. Juli 2026 nutzen zu können, denn die "alten eHBA" werden zum 30. Juni 2026 automatisch gesperrt.
Von dem Austausch sind eHBA der Anbieter D-Trust (Bundesdruckerei-Gruppe) sowie medisign betroffen. Karten des Anbieter T-Systems und SHC+CARE verfügen bereits über die geforderte Verschlüsselungstechnik.
Betroffene erhalten von den Anbietern eine E-Mail, in der die Vorgehensweise für den Kartentausch detailliert beschrieben wird.
Ob Ihr eHBA ausgetauscht werden muss, kann anhand des entsprechenden Vermerks auf der Rückseite des eHBA unter dem CE-Zeichen geprüft werden.
