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Förderung des Impfwesens


Das Präventionsgesetz fördert durch die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine- und Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden.

Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Hort, Kita, Schule) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend von Kitabesuch oder demSchulbetrieb ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonusleistungen für Impfungen vorsehen.

Infektionsschutzgesetz: Änderungen druch das Präventionsgesetz (Robert Koch Institut)