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Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der "Medizinischen Fachangestellten"/ des "Medizinischen Fachangestellten" der Ärztekammer Nordrhein


Auf Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 22. September 2006 nach § 79 Abs. 4 S. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) erlässt die Ärztekammer Nordrhein als die nach § 71 Abs. 6 BBiG zuständige Stelle gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 (unter Berücksichtigung der Verordnung für die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/ zum Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 (BGBl. S. 1097) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen. Sie ist am 1. Dezember 2006 in Kraft getreten, zuletzt geändert am 18. Mai 2020, in Kraft getreten am 1. Dezember 2020.

I. Abschnitt Prüfungsausschüsse
II. Abschnitt Vorbereitung der Prüfung
III. Abschnitt Durchführung der Prüfung
IV. Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
V. Abschnitt Wiederholungsprüfung
VI. Abschnitt Schlussbestimmungen
Anlage 1

Prüfungsordnung für Medizinische Fachangestellte

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