1. Gebiet Anästhesiologie
Richtlinien | Dokumentationsbogen |
Definition:
Das Gebiet Anästhesiologie umfasst die Allgemein-, Regional- und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie intensivmedizinische, notfallmedizinische und schmerztherapeutische Maßnahmen.
Facharzt / Fachärztin für Anästhesiologie
(Anästhesist / Anästhesistin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs.- 1 Satz 1, davon
- 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
- 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten angerechnet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können
- 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Anästhesieverfahren
- der Beurteilung perioperativer Risiken
- Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin
- der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen, einschließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger Schrittmacheranwendung
- notfallmedizinischen Maßnahmen
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
- der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler Ernährung
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der perioperativen Medikation
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das Krankheitsbild
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen
- Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
- Elektrokardiogramme
- selbstständig durchgeführte Anästhesieverfahren, davon
- im Gebiet Chirurgie
- im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
- in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten
- bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich
- rückenmarksnahe Regionalanästhesien
- periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden
- Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade, davon
- bei intrathorakalen Eingriffen
- bei intrakraniellen Eingriffen