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1. Gebiet Anästhesiologie


RichtlinienDokumentationsbogen

Definition:

Das Gebiet Anästhesiologie umfasst die Allgemein-, Regional- und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie intensivmedizinische, notfallmedizinische und schmerztherapeutische Maßnahmen.

Facharzt / Fachärztin für Anästhesiologie
(Anästhesist / Anästhesistin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs.- 1 Satz 1, davon

  • 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
    • 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten angerechnet werden
    • 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
  • 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können
    • 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Anästhesieverfahren
  • der Beurteilung perioperativer Risiken
  • Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin
  • der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen, einschließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger Schrittmacheranwendung
  • notfallmedizinischen Maßnahmen
  • der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
  • der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler Ernährung
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der perioperativen Medikation
  • psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
  • der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das Krankheitsbild

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen
  • Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung
  • Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
  • Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
  • Elektrokardiogramme
  • selbstständig durchgeführte Anästhesieverfahren, davon
    • im Gebiet Chirurgie
    • im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
    • bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
    • in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten
    • bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich
    • rückenmarksnahe Regionalanästhesien
    • periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden
  • Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade, davon
    • bei intrathorakalen Eingriffen
    • bei intrakraniellen Eingriffen