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30. Gebiet Strahlentherapie


Richtlinien Dokumentationsbogen

Definition:

Das Gebiet Strahlentherapie umfasst die Strahlenbehandlung maligner und benigner Erkrankungen einschließlich der medikamentösen und physikalischen Verfahren zur Radiosensibilisierung und Verstärkung der Strahlenwirkung am Tumor unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen der gesunden Gewebe.

 
Facharzt / Fachärztin für Strahlentherapie
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Strahlentherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 12 Monate in der stationären Patientenversorgung, davon können
    • 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden
  • können bis zu 12 Monate in Radiologie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
  • den Grundlagen der Strahlenphysik und Strahlenbiologie von Tumoren und gesunden Geweben bei diagnostischer und therapeutischer Anwendung ionisierender Strahlen
  • den Grundlagen der für die Bestrahlungsplanung erforderlichen bildgebenden Verfahren zur Therapieplanung
  • der Strahlentherapie einschließlich der Indikationsstellung und Bestrahlungsplanung
  • der medikamentösen und physikalischen Begleitbehandlung zur Verstärkung der Strahlenwirkung im Tumor und zur Protektion gesunder Gewebe
  • den Grundlagen der intracavitären und interstitiellen Brachytherapie
  • der Behandlung von Tumoren im Rahmen von Kombinationsbehandlungen und interdisziplinärer Therapiekonzepte einschließlich der medikamentösen Tumortherapie als integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung
  • der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
  • der Nachsorge und Rehabilitation von Tumorpatienten
  • den Grundlagen der Ernährungsmedizin einschließlich diätetischer Beratung
  • psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
  • den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung
  • den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Umgang mit offenen und geschlossenen radioaktiven Strahlern einschließlich des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
  • der Gerätekunde

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
  • Anwendung bildgebender Verfahren zur Therapieplanung, z. B. Röntgensimulator, Computertomographie, Ultraschalluntersuchungen
  • Erstellung strahlentherapeutischer Behandlungspläne auch unter Einbeziehung von Kombinationstherapien und interdisziplinärer Behandlungskonzepte
  • externe Strahlentherapie (Teilchenbeschleuniger, radioaktive Quellen, Röntgentherapie) einschließlich mit Linearbeschleunigern
  • Brachytherapie einschließlich bei Tumoren des weiblichen Genitale
  • Bestrahlungsplanungen mit einem Simulator einschließlich Einbezug von Rechnerplänen und Computertomographie
  • Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung


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