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4. Gebiet Augenheilkunde


Richtlinien Dokumentationsbogen

Definition:

Das Gebiet Augenheilkunde umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation der anatomischen und funktionellen Veränderungen des Sehorgans und seiner Adnexe einschließlich der Optometrie und der plastisch-rekonstruktiven Operationen in der Periorbitalregion.

Facharzt / Fachärztin für Augenheilkunde
(Augenarzt / Augenärztin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

  • 36 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Gesundheitsberatung und Früherkennung einschließlich Amblyopie-Prophylaxe
  • der Erkennung, konservativen und operativen Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen, Funktionsstörungen, Verletzungen und Komplikationen des Sehorgans, der Sehbahn und der Hirnnerven
  • der Neuroophthalmologie
  • der Erhebung optometrischer Befunde und der Bestimmung und Verordnung von Sehhilfen einschließlich Anpassung von Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen sowie Indikationsstellung für refraktivchirurgische Verfahren
  • der Erkennung und Behandlung nicht paretischer und paretischer Stellungs- und Bewegungsstörungen der Augen, der okulären Kopfzwangshaltungen und des Nystagmus
  • der Rehabilitation von Sehbehinderten
  • der Ergo-, Sport- und Verkehrsophthalmologie
  • der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich immunologischer und infektiologischer Bezüge

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • sonographische Untersuchungstechniken bei ophthalmologischen Erkrankungen und Verletzungen
  • Messung von Refraktionsfehlern
  • ophthalmologische Untersuchungstechniken, z. B. Spaltlampe, Gonioskopie und Opthalmoskopie, Perimetrie, Bestimmung des Farb- und Lichtsinns, Augeninnendruckmessung
  • Lokal- und Regionalanästhesien
  • ophthalmologische Eingriffe an
    • Lidern und Tränenwegen,
      z. B. Korrektur von Entropium und Ektropium, Lidmuskeloperationen, Dehnung und Strikturspaltung der Tränenwege
    • Bindehaut und Hornhaut,
      z. B. Fremdkörperentfernung, Wundnaht
    • einfachen intraokulären Eingriffen,
      z. B. Parazentese, Iridektomie, Zyklokryo-, Zyklolaserdestruktion, Kryoretinopexie
    • geraden Augenmuskeln
  • laserchirurgische Eingriffe
    • am Vorderabschnitt des Auges
    • an der Retina
  • Mitwirkung bei intraokularen Eingriffen, einschließlich Netzhaut- und Glaskörperoperationen, und Augenmuskeloperationen höheren Schwierigkeitsgrades,
    z. B. Katarakt-, Glaukom-, Amotiooperationen, Vitrektomien, Enukleationen, Keratoplastik, plastisch-rekonstruktive Eingriffe

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