10. Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie.
Richtlinien | Dokumentationsbogen |
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Durchführung und Befundung gynäkologischer Abstrichuntersuchungen zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Weiterbildungszeit:
Der Nachweis einer zusätzlichen Mindestweiterbildungzeit ist nicht erforderlich.
Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Pathologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 statt.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der sachgerechten Abstrichentnahme
- der Aufbereitung des Präparates
- der Erhebung des Befundes und Erstellung des Befundberichtes
- der Erkennung, Bewertung und Steuerung von Einflussgrößen und Störfaktoren auf die Untersuchungsergebnisse
- der Begutachtung und Klassifizierung des Zellausstriches, auch bei Zervixkarzinomen und deren Vorstufen
Übergangsbestimmung
Kammerangehörige, die die Fachkunde Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Weiterbildungsordnung besitzen, sind berechtigt, diese als Zusatzbezeichnung zu führen.