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37. Rehabilitationswesen


Richtlinien Dokumentationsbogen

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Einleitung und Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Rehabilitationswesen nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

  • 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Rehabilitationswesen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder für Physikalische und Rehabilitative Medizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
  • 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitationswesen oder Sozialmedizin
  • 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitationswesen

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Grundlagen der Rehabilitationsmedizin
  • der Koordination im multiprofessionellen Team einschließlich der interdisziplinären Zusammenarbeit auch mit den verschiedenen Rehabilitationsinstitutionen und den Rehabilitationsträgern
  • der Beschreibung und Begriffsbestimmung von Schaden, funktioneller Beeinträchtigung und sozialer Auswirkung
  • der Erkennung der Auswirkungen bleibender Gesundheitsschäden auf Funktion, Verhalten und soziale Entwicklung einschließlich den Besonderheiten von Verläufen chronischer Erkrankungen
  • der Auswirkung von Behinderungen in verschiedenen Altersgruppen projiziert auf die sozialen Bezugsfelder
  • den Verfahrensweisen und Arbeitstechniken der Rehabilitation in der ambulanten und stationären Versorgung
  • der beruflichen und sozialen Eingliederung/Wiedereingliederung und den damit verbundenen psychosozialen Aspekten
  • der Erarbeitung von weiterführenden Rehabilitationsvorschlägen einschließlich der lebens-/arbeitsbegleitenden Beratung und Kooperation mit anderen Diensten
  • der Patienteninformation und Verhaltensschulung sowie in der Angehörigenbetreuung
  • den Grundlagen der Sozialmedizin und Epidemiologie
  • den Grundlagen der medizinischen Dokumentation und Statistik