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Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin - Voraussetzungen


Folgende Nachweise / Zeugnisse müssen erbracht werden, um zur Prüfung für die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin zugelassen zu werden:

  • 24 Monate Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
    Nachweis durch ein normales Weiterbildungszeugnis über die Facharztweiterbildung, in der sich die Weiterzubildenden befinden (z. B. innerhalb der Facharztweiterbildung Neurologie durch den für die Neurologie befugten Arzt ein Zeugnis über neurologische Weiterbildung - nicht über Notfallmedizin)
  • 6 Monate Weiterbildung Intensivmedizin (unter Leitung eines für die Intensivmedizin befugten Arztes) oder
  • 6 Anästhesiologie (unter Leitung eines für die Anästhesiologie befugten Arztes)
    Nachweis jeweils durch ein entsprechendes Zeugnis aus dem absolvierten Gebiet (Intensivmedizin oder Anästhesiologie)
  • Die 6 Monate Notfallmedizin können nur dann anerkannt werden, wenn eine ganztägige Weiterbildung in der Notfallmedizin absolviert wurde und auch eine entsprechende Befugnis (Notfallmedizin) vorgelegen hat.
  • Es würde beispielsweise ein ausführliches Weiterbildungszeugnis Anästhesiologie über insgesamt 30 Monate ausreichen, sofern auch die Einsätze und Kurse nachgewiesen werden.
  • Ebenso können 24 Monate durch Zeugnis dokumentierte internistische Weiterbildung und zusätzlich 6 Monate Weiterbildung Intensivmedizin anerkannt werden (nachzuweisen durch ein Weiterbildungszeugnis des für die Intensivmedizin befugten Arztes).

Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin