• Hände halten sich fest
    Alvaro Heinzen/istock
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Wechsel der zuständigen Ärztekammer und Mehrfachmitgliedschaft


Die Ärztekammer Nordrhein ist die berufliche Vertretung der Ärztinnen und Ärzte im Landesteil Nordrhein (Regierungsbezirk Köln und Düsseldorf), die als Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben im Gesundheitswesen wahrnimmt und weisungsgebundene staatliche Aufgaben erfüllt. Das gilt auch für die gesetzlich vorgeschriebene An- und Abmeldung, bei der wir Sie gerne unterstützen.


  • Anmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein

    Der Ärztekammer Nordrhein gehören alle Ärztinnen und Ärzte an, die im Landesteil Nordrhein ihren ärztlichen Beruf ausüben oder, falls dieser nicht ausgeübt wird, im Landsteil Nordrhein ihren gewöhnlichen Wohnort haben. Das schreibt das Heilberufsgesetz NRW sowie die Meldeordnung der Ärztekammer Nordrhein vor.

    Kammermitglieder werden auch Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied einer anderen Ärztekammer sind und im Landesteil Nordrhein eine zusätzliche ärztliche Tätigkeit aufnehmen. Die sogenannte Mehrfachmitgliedschaft besteht, weil das nordrhein-westfälische Heilberufsgesetz keine Befreiungsregelung mit einer (weiteren) Tätigkeit in einem anderen Bundesland vorsieht. Die Meldeordnung der Ärztekammer Nordrhein sieht vor, dass auch eine vorübergehende ärztliche Tätigkeit (maximal 3 Monate) anzuzeigen ist, sofern sie nicht Mitglied eines anderen Bundeslandes sind und diese über die ärztliche Tätigkeit unterrichtet ist.

    Bei einer Ummeldung oder Mehrfachmitgliedschaft ist die Vorlage der gesetzlich erforderlichen Berechtigungsnachweise in der Regel nicht notwendig, da die Unterlagen zur Legitimation per Aktenaustausch (sofern Sie das wünschen) unter den Ärztekammern erfolgt.

    Sie möchten sich Ummelden oder uns eine Mehrfachmitgliedschaft bekannt geben? Dann können Sie uns dies über die gemeinsame, elektronische Meldebogenplattform der Ärztekammern mitteilen. Folgende Schritte sind erforderlich:

    1. Bitte füllen Sie den elektronischen Meldebogen vollständig aus,
    2. drucken Sie den aus,
    3. unterschreiben Sie den Meldebogen und
    4. senden ihn zum Aktenaustausch an:

    Ärztekammer Nordrhein, Meldeabteilung, Tersteegenstr. 9 in 40474 Düsseldorf

     
  • Abmeldung

    Die Ärztin / Der Arzt hat sich innerhalb eines Monats abzumelden, wenn sie / er den Ort der ärztlichen Tätigkeit oder bei fehlender ärztlicher Tätigkeit den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes in den Bereich einer anderen Ärztekammer beziehungsweise ins Ausland verlegt. Das schreibt das Heilberufsgesetz NRW sowie die Meldeordnung der Ärztekammer Nordrhein vor.

    Für eine Abmeldung ist es erforderlich, der Ärztekammer Nordrhein folgende Angaben formlos per Post oder per E-Mail mitzuteilen:

    • Abmeldedatum (Datum des Beginns der neuen Tätigkeit beziehungsweise Datum des Umzugs)
    • neue Dienstanschrift
    • gegebenenfalls neue Privatanschrift
    • Einwilligungserklärung bei Wechsel der zuständigen Ärztekammer
      Wir möchten Ihnen die erforderliche Ummeldung soweit als möglich erleichtern. Dazu können wir die bislang bei uns geführte Mitgliedsakte an Ihre neue Ärztekammer weiterleiten. Dies tun wir jedoch nur mit Ihrem Einverständnis. Bitte teilen Sie uns formlos mit, ob Sie mit der Weitergabe der meldepflichtigen Daten gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Heilberufsgesetz NRW an die neue Ärztekammer einverstanden sind.

    Postanschrift für die Abmeldung

    Ärztekammer Nordrhein
    Meldeabteilung
    Tersteegenstr. 9
    40474 Düsseldorf

    E-Mail-Adresse für die Abmeldung

    meldewesen(at)aekno.de

     

    Relevante Links für Ihre Abmeldung

    Heilberufsgesetz NRW

    Meldeordnung der Ärztekammer Nordrhein

     
  • Hinweise zum Datenschutz

Servicepoint Mitgliederbetreuung

im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf

Ansprechpartnerinnen:

Verena Wirsen, 0211 / 4302 2561,
verena.wirsen(at)aekno.de
Heike Goertz, 0211 / 4302 2562,
heike.goertz(at)aekno.de


Öffnungszeiten

Montag – Freitag 8.30 – 13.00 Uhr
Mittwoch 13.30 – 17.00 Uhr